Archiv für Februar 2024

Christian Kühn neuer Präsident des BASE

Kühn bringt eine Fülle von Erfahrungen in den Bereichen Umweltschutz und Energiepolitik mit, die ihn für diese Position qualifizieren. Als ehemaliger Sprecher für Atomaufsicht seiner Partei und Mitglied des Umweltausschusses des Bundestages ist er bestens vertraut mit den Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Kerntechnik. Seine Ernennung erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da Deutschland weiterhin bestrebt ist, seine Atomausstiegspläne umzusetzen. Ein wesentlicher Baustein seiner neuen Tätigkeit wird die Suche nach einem deutschlandweiten Endlager sein, um höchste Sicherheitsstandards weiterhin zu gewährleisten. Der Tübinger und dreifache Familienvater Chris Kühn wird eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Überwachung und Regulierung des nuklearen Sektors zu stärken.

Eines seiner „Projekte“ im Deutschen Bundestag für die Bündnisgrünen war in der vergangenen Legislaturperiode die Arbeit an der erfolgreichen Mitgestaltung der WEG-Reform. Dabei galt er auch als Verfechter der virtuellen Versammlung. Auch in der 1. Lesung zu diesem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag am 18. Januar hatte seine Parteifreundin und Berichterstatterin zum Thema, Canan Bayram MdB, ausdrücklich klargemacht, dass die Bündisgrünen hinter der Einführung virtueller Eigentümerversammlungen als zusätzliche Option für Wohnungseigentümergemeinschaften stehen.

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Erste Lesung zu virtuellen Eigentümerversammlungen

Strittig ist vor allem die Frage, mit welchem Quorum Eigentümerversammlungen beschließen können , dass ihre Versammlungen künftig rein virtuell stattfinden (wir haben berichtet). Anlässlich der Bundestagssitzung erinnerte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): „2024 wird ein Jahr des Bürokratieabbaus, der Digitalisierung und der Modernisierung. Schritt für Schritt werden wir überflüssige Vorgaben streichen und mehr Freiraum schaffen für digitale Lösungen. Die Anpassung des Wohnungseigentumsrechts ist Teil dieses Programms. Virtuelle Versammlungen bieten praktische Vorteile. Deshalb wollen wir es für Wohnungseigentümer einfacher machen, ihre Versammlung ausschließlich virtuell abzuhalten. Im Vereinsrecht und im Wirtschaftsrecht haben wir ähnliche Erleichterungen bereits geschaffen. Die Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der nächste Schritt.“ Zustimmung zur virtuellen Eigentümerversammlung und dem 75 Prozent-Quorum kamen auch von der CDU/CSU-Fraktion, B90/Die Grünen und DIE LINKE. Dagegen sind aktuell die SPD-Fraktion und die AfD. Statt eines 75 Prozent-Quorums für einen zustimmenden Beschluss äußerte die SPD das künftig jedem Eigentümer/in das Recht auf online-Teilnahme zustehen sollte. Danach würde es wohl künftig nur noch hybride Versammlungen geben – eine Versammlungsform die die große Mehrheit der Eigentümergemeinschaften ablehnt: zu teuer, zu unpraktikabel. Am 19. Februar kommt es im Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung. Für die Immobilienverwaltungen wurde der VDIV Deutschland als Sachverständiger berufen.

Weitere Infos finden Sie in der VDIV-Publikation “Digitalisierung Jetzt! Warum die virtuelle Eigentümerversammlung kommen muss und niemand ausgeschlossen wird.” 

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