Archiv für Dezember 2023

Förderstopp bei BAFA-Energieberatung und mehreren KfW-Programmen

Aufgrund der Haushaltssperre dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Neben der Energieberatung für Wohngebäude liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt unter anderem auch die Energieberatung für Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systeme (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) auf Eis. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt für mehrere Programme seit Ende November ein Antrags- und Zusagestopp. Dies betrifft den Förderkredit genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134), den Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen (KfW 455-B), das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (KfW 805) und den Förderkredit IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW 202). Bereits zugesagte Förderungen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Von der Sperre ausgenommen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderanträge für Effizienzmaßnahmen können in 2023 weiterhin gestellt und bewilligt werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Preisbremsen werden nicht verlängert

Scholz begründete das Aus für die Hilfen damit, dass deutschlandweit die Strom- und Gastarife inzwischen unterhalb der Obergrenzen der Preisbremsen liegen. Zugleich verwies er auf die gut gefüllten Gasspeicher. Mit plötzlichen Preissprüngen sei nicht zu rechnen.

In einer Umfrage des Vergleichsportals Check24 gab jeder vierte Befragte (24 Prozent) an, dass sein Vertrag noch über der Strompreisbremse (40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) liege. 14 Prozent der Umfrageteilnehmenden haben Gastarife über der Gaspreisbremse (12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs). Immerhin 44 Prozent der Befragten wissen nicht, ob sie derzeit von der Gas- bzw. der Strompreisbremse profitieren. Nach dem Wegfall der Energiepreisbremsen werden die Jahreskosten in der Grundversorgung bei Strom um 0,3 Prozent und bei Gas um 2,8 Prozent steigen, so Berechnungen des Portals Verivox. Bei anderen Tarifen wird der Anstieg niedriger ausfallen. Beide Portale empfehlen Verbrauchern, jetzt ihre Tarife zu prüfen und wenn möglich den Anbieter zu wechseln. Verivox zufolge liegen Neukundentarife flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse.

Im Jahr 2022 lebten laut Statistischem Bundesamt 5,5 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die nach eigener Einschätzung ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 6,6 Prozent. Grundlage dieser Daten ist die europäische Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC).

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular