Archiv für Dezember 2023

KMU verzichten wegen gestiegener Zinsen auf Bankkredite für Investitionen

Der Anteil der KMU, die prinzipiell einen Bankkredit in Erwägung ziehen würden, ist von 66 Prozent im Jahr 2017 auf nun 42 Prozent gesunken. Bei kleinen Unternehmen fiel der Rückgang mit einem Minus von 28 Prozentpunkten auf 41 Prozent überdurchschnittlich aus. Im Dienstleistungssektor betrug der Rückgang sogar minus 34 Prozentpunkte.

Etwa jedes zweite Unternehmen, das sich im Herbst 2023 grundsätzlich gegen eine Kreditfinanzierung aussprach, benannte als Grund die hohen Zinsen (45 Prozent, 2017: 8 Prozent). Der Wunsch, Schulden zu vermeiden, ist für 36 Prozent der KMU dieser Gruppe ein wichtiges Argument, das gegen eine Bankfinanzierung spricht. Immerhin ein Drittel der Unternehmen benötigt aktuell keinen Bankkredit, da ausreichend Eigenmittel vorhanden sind.

„Die Daten zeigen, dass der Kreditzugang zwar restriktiver aber grundsätzlich offen ist. Dennoch schreckt das gestiegene Zinsniveau derzeit viele KMU davon ab, zur Finanzierung von Investitionen Kredite zu nutzen“, so das Fazit der Autoren von KfW-Research. „Ohne den Einsatz von Fremdkapital in Form von Krediten dürfte es für einige Unternehmen jedoch schwieriger werden, den Finanzierungsbedarf von (insbesondere größeren) Investitionsprojekten zu stemmen. In einigen Fällen werden sich geplante Investitionsprojekte bei steigenden Finanzierungskosten schlicht und einfach nicht mehr rechnen.“

Grundlage der Analyse ist eine Sonderbefragung im Rahmen des KfW-Mittelstandspanels, die Anfang September stattfand. Sie bildet die Antworten von 2.718 Unternehmen ab. Die Zusammenfassung der Untersuchung können Sie hier kostenlos herunterladen.

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Keine Sanierungspflicht für Wohngebäude: EU einigt sich auf Gebäuderichtlinie

Mit dem Beschluss im sogenannten Trilogverfahren verabschiedet sich die Europäische Union von den ursprünglich geplanten zielgenauen Sanierungspflichten für die besonders ineffizienten Wohngebäude. Damit haben sich die Länder – unter anderem Deutschland – durchgesetzt, die im Ministerrat vor zu hohen Belastungen für Hauseigentümer gewarnt hatten.

Konkret vorgegeben werden soll nun: Bis 2030 muss der Primärenergieverbrauch um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden. 55 Prozent der vorgesehenen Verringerung sollen durch die energetische Verbesserung der ineffizientesten Wohngebäude (WPB) erzielt werden. Die Staaten können selbst entscheiden, wie sie die übrigen 45 Prozent erreichen. Denkbar ist beispielsweise, dass sie auf Förderanreize setzen. Für Nichtwohngebäude werden andere Regeln gelten: 16 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude dieser Kategorie müssen bis 2030 bestimmte Mindeststandards erreichen, 26 Prozent bis 2033.

Ausstieg aus fossiler Wärme schon bis 2040

Teil der Einigung auf EU-Ebene ist auch der vollständige Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Wärme- und Kälteversorgung bis 2040, also vier Jahre früher als im gerade überarbeiteten deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Die Förderung von fossil betriebenen Heizungen soll nur noch bis 2025 möglich sein, so die EU-Pläne weiter.

Darüber hinaus hat das Trilogverfahren für Neubauten den Rahmen gesteckt: Ab 2030 sollen alle Neubauten den Standard „Null-Emissions-Gebäude“ einhalten. Öffentliche Gebäude müssen diese Vorgabe ab 2028 erfüllen. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten ab 2027 schrittweise die Installation von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vorantreiben und dafür sorgen, dass neue Gebäude für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen geeignet sind.

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