Archiv für Dezember 2023

Bauministerkonferenz setzt auf Gebäudebestand

Danach soll es in den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Veränderungen, die Erleichterungen bringen, sollen jedoch weiterhin möglich sein. Angesichts des Bevölkerungszuwachses und der Bedeutung des Wohnungsneubaus einerseits und der Aufgabe, die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb nachhaltig zu senken andererseits rückt aus Sicht der Bauminister der gebaute Bestand mit all seinen Möglichkeiten mehr und mehr in den Blickpunkt.

Unter der Überschrift „Bestand stärken“ bitten sie die Bundesregierung zu prüfen, „wie dieser ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz für seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird.“ Darüber hinaus schlägt die Bauministerkonferenz die Entwicklung eines einfachen anwenderfreundlichen Bilanzierungssystems für Treibhausgasemissionen vor, um künftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigen zu können.

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Virtuelle Eigentümerversammlung: Bundesrat fordert Einführung des einstimmigen Beschlusses

In seinem Regierungsentwurf vom 13. September 2023 hat der Gesetzgeber die Einführung der virtuellen Versammlung per Dreiviertelmehrheitsbeschluss aller Anwesenden vorgesehen. Dieser Beschlusssoll zudem zunächst nur für die Dauer von drei Jahren gelten. Die hybride Versammlung kann seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 bereist per einfacher Mehrheit beschlossen werden, spielt aber aufgrund der zu hohen Kosten kaum eine Rolle am Markt Die virtuelle Versammlung  ist nun als gleichwertige dritte Option vorgesehen, die in der Ausführung und Rechteausübung mit der Präsenzversammlung vergleichbar sein muss.

Haltung des Bundesrats

In seiner Sitzung vom 24. November 2023 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen und empfohlen, dass ein Beschluss über diese Versammlungsform nur einstimmig auf einer Versammlung möglich sein soll (Drucksacke 508/1/23). Er begründete seine Entscheidung damit, dass die möglichen Vorteile es nicht rechtfertigen würden, einzelnen Eigentümern gegen deren Willen die Teilnahme an einem virtuellen Format aufzuzwingen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass in der Mediennutzung unerfahrene oder finanziell schwache Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von der Ausübung ihrer Rechte ausgeschlossen würden.

VDIV sieht Dekarbonisierung des Gebäudebestandes in Gefahr

„Die virtuelle Versammlung als weitere Option ist für die Handlungsfähigkeit von Verwaltungen und Gemeinschaften essentiell. Der voraussetzende einstimmige Beschluss wird diese Versammlungsform aber verhindern. Es ist das Zurückfallen in alte Muster: Eine/r kann alles blockieren – eine/r ist immer dagegen. Ein Zustand, den man nach der letzten WEG-Reform überwunden glaubte. Auch zukünftig werden Gesetze und Förderrichtlinien und deren Umsetzungsfristen in immer kürzeren Abständen verabschiedet. Wenn es keine vernünftige Option auf ein modernes, zeitgemäßes und digitales Abstimmungstool gibt, kann sich der Gesetzgeber von der Dekarbonisierung im Gebäudebestand verabschieden. Immobilienverwaltungen hingegen stehen dann weiter vor der unlösbaren Herausforderung, Mitarbeitende zu finden, in der digitale Kommunikationstools nicht vorkommen. Überzogen formuliert: statt virtuellem Miteinander, weiter Stuhlkreis und Schiefertafel. Willkommen in der Zukunft!

Es bleibt zu hoffen, dass der Deutsche Bundestag nunmehr zeitnah den an praktischen Gegebenheiten orientierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zeitnah verabschiedet.

 

Die Beschlussempfehlung des Bundesrates finden Sie hier . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hier abrufbar.

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