Archiv für November 2023

Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern plant Transparenz für Grundsteuerhebesätze

Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt“, betonte Finanzminister Heiko Geue. „Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen.” Die entsprechende Regelung soll als Ergänzung im Grundsteuerzuständigkeitsgesetz des Landes verankert werden. Die Kommunen sollen sie im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025 umsetzen, so das Finanzministerium. Dabei entstehe grundsätzlich kein Mehraufwand, da die Gemeinden ohnehin Berechnungen anstellen müssten, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen.

Einer Umfrage der Deutscher Industrie- und Handwerkskammer (DIHK) zufolge hat jede siebte deutsche Mittel- oder Großstadt im vergangenen Jahr den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht (wir haben berichtet). Als einen Grund dafür sieht die DIHK die Sicherung des Steueraufkommens vor der Grundssteuerreform 2025.

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Bundestag bestätigt Verlängerung der Energiepreisbremsen bis 31. März 2024

Nach Einschätzung der Bundesregierung haben die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen im Winter 2022/2023 dazu beigetragen, die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren und damit beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt. Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) sind die Preisbremsen bis 31. Dezember 2023 befristet. Sie koönnten aber jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages bis 31. März 2024 verlängert werden. Die Kosten dafür beziffert die Regierung mit rund 6,4 Milliarden Euro für die Bezuschussung der Strompreisbremse sowie rund 7,7 Milliarden Euro für die Gas- und Wärmepreisbremsen an. Darüber hinaus geht sie von Haushaltsausgaben des Bundes durch einmaligen Verwaltungsaufwand in Höhe von mehr als 5,5 Millionen Euro aus. Die Ausgaben sollten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, finanziert werden.

Hier finden Sie die Bundestagsdrucksache 20/9062.

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