Archiv für Oktober 2023

Vorzeitiges Ende der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum Jahresende

Die befristete Mehrwertsteuersenkung war Teil des dritten Entlastungspakets. Die Bundesregierung begründet das vorzeitige Ende der Maßnahme damit, dass die Gaspreise schneller gesunken sind, als im Jahr 2022 angenommen. Eine Situation wie im vergangenen Jahr seit an den Gasmärkten derzeit nicht zu erwarten.

Zum Fortlaufen der Energiepreisbremsen über das Jahresende hinweg ist keine Gesetzesänderung notwendig. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erläuterte: „Die Regierung ‑ das haben wir schon vielfach deutlich gemacht ‑ ist sich darin einig, dass wir eine Verlängerung dieser Strom- und Gaspreisbremsen als Vorsorgemechanismus, als Versicherung für den kommenden Winter anstreben. Dazu brauchen wir aber auch die beihilferechtlichen Genehmigungen in Brüssel und sind deswegen im Austausch mit der Europäischen Kommission.“ Die notwendigen Anträge sind gestellt, die Zustimmung aus Brüssel steht noch aus.

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Wärmeplangesetz im Bundestag

„Eigentümer brauchen für die Planung von Sanierungsmaßnahmen einen verlässlichen Rahmen“, betonte Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Der Gesetzgeber habe richtigerweise das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnt. „Das GEG ist nach langem Gerangel beschlossen. Nun muss auch das Wärmeplanungsgesetz zügig folgen“, so Kaßler.

Für Eigentümer ist entscheidend, wann sie damit rechnen können, dass ihre Kommune einen Plan präsentiert, aus dem hervorgeht, wo künftig welche Form der Wärmeversorgung verfügbar sein soll. Denn erst wenn eine solche Planung vorliegt, sollen Eigentümer nach dem GEG verpflichtet sein, bei einer Heizungserneuerung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu heizen (wir haben berichtet). Genau die Fristen sind jedoch einer der großen Streitpunkte in den Debatten zum WPG: Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Kleinere Gemeindegebiete sollen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Die Bundestagsdrucksache finden Sie hier.

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