Archiv für September 2023

Kabinett beschließt Solarpaket I und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für Smart-Meter-Gateways

Von den entsprechenden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diversen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften erwartet die Bundesregierung eine Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik in der Freifläche und auf dem Dach. Bis 2026 soll der jährliche Zubau von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Vor allem für Mehrfamilienhäuser setzt das Solarpaket I zahlreiche Anreize (wir berichteten bereits). Nach dem neuen Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) dürfen Betreiber von PV-Anlagen den auf oder am Gebäude erzeugten Strom Letztverbrauchern im Gebäude (Mietern und Eigentümern) zur Eigennutzung zur Verfügung stellen, ohne – wie bisher – sämtliche Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Das Mieterstrommodell wird vereinfacht und für Gewerbegebäude geöffnet. Bei Balkonsolarganlagen fallen zahlreiche bürokratische Hürden weg. Zudem werden rückwärtslaufende Zähler vorübergehend bis zum Einbau eines neuen Zählers geduldet.

Das Solarpaket I wird von Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für sogenannte Smart-Meter-Gateways flankiert. Diese hat das Kabinett mit Entwürfen eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes und einer vierten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Vorgesehen ist eine unbefristete Eichfrist. Außerdem soll die Eichfrist nicht durch ein Software-Update vorzeitig erlöschen. Vorgelagerte Genehmigungsverfahren und Stichprobenprüfungen durch die Eichbehörde sollen gestrichen werden. Ziel der Regelungen ist, den Bürokratieabbau voranzutreiben und durch den Abbau von Regelhemmnissen die intelligente Digitalisierung der Energiewende zu vereinfachen, so das BMWK.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung finden Sie hier,  den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes hier und den Verordnungsentwurf hier.

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Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen aus dem ERP-Sondervermögen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Ziel der Finanzierunghilfen ist, Unternehmensgründungen und -übernahmen zu erleichtern, die Leistung mittelständischer privater Unternehmen zu steigern sowie Exporte der gewerblich orientierten Wirtschaft zu fördern. Förderschwerpunkte im Jahr 2024 sind die Schlüsselbereiche Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital. „Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben“, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Denn die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, der Wechsel hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Investitionen.“

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz wird jährlich verabschiedet. Es legt den Wirtschaftsplan des vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr fest und schafft so die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit. Die ERP-Förderkredite werden großteils über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sie müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Interessierte finden hier mit einer Stichwortsuche passende Förderprogramme.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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