Archiv für September 2023

Welche Fördermittel wird es im Rahmen des GEG geben?

Was ist Stand heute geplant?

Grundförderung: Es soll eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch von alten fossilen Heizungen gegen eine neue, klimafreundliche geben. Die gibt es allerdings nur für Eigennutzer.

Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent Bonus soll erhalten, wer die fossile Heizung vor 2028 austauscht. Ab 2028 soll der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert werden. Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizanlagen oder Nachtspeicheröfen, wenn diese mindestens 20 Jahre alte sind.

Einkommensabhängiger Bonus: weitere 30 Prozent Förderung sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltsnettoeinkommen der selbstnutzenden Eigentümer unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.

Mehrfamilienhäuser: Die erste Wohneinheit erhält maximal 30.000 Euro Förderung, jede weitere Wohnung 10.000 Euro. Ab Gebäuden mit 7 Wohneinheiten erhält die erste Wohnung maximal 30.000 Euro, jede weitere 3.000 Euro.

Vermietete Wohnungen Umlagefähigkeit: Werden für den Tausch der Heizung Fördermittel beansprucht, dürfen maximal 10 Prozent der Kosten umgelegt werden, wird die Heizung ohne staatlichen Zuschuss getauscht, sind es 8 Prozent. Die Miete darf sich aufgrund der Maßnahme um maximal 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Bei weiteren Sanierungen sind in Summe 3 Euro pro Quadratmeter zulässig.

Insgesamt dürfen sich die Fördermittel für den Heizungstausch auf maximal 70 Prozent der Kosten belaufen. Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus und auf 21.000 Euro für die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus gedeckelt.

Effizienzmaßnahmen

Es sollen auch weiterhin Zuschüsse für energetische Effizienzmaßnahmen beantragt werden können. Die förderfähigen Kosten werden hier auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Es muss dazu ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegen. Ansonsten liegt die Deckelung bei 30.000 Euro. Den kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan bleibt die Regierung den Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin schuldigt. Derzeit werden 80 Prozent der Kosten hierfür gefördert, er ist aber bei Mehrfamilienhäusern auf maximal 1.700 Euro gedeckelt, was bei großen Häusern oftmals nicht kostendeckend ist. Der VDIV hatte dies mehrfach angemahnt.

Vervierfachung des Subventionstopfes geplant

Die Regierung plant bis 2024 eine Vervierfachung der Subventionen für das Wohnungswesen, von 5,4 Milliarde Euro (2021) auf 22,3 Milliarden Euro (2024). Die Erhöhung hängt maßgeblich mit den geplanten Mitteln für die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zusammen. Die bestehende Ampel-Regierung hat die Mittel für die Förderungen für energetische Sanierungen in den letzten Jahren insgesamt deutlich erhöht.

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  • Rechtliche Grundlagen: u.a. Wohnungseigentumsgesetz, BGB, Grundbuch- und Berufsrecht
  • Kaufmännische Grundlagen: u.a. Rechnungswesen, Sonderumlagen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen
  • Technische Grundlagen: u.a. Baustoffe, Haustechnik, Mängelerkennung, Versicherungspflichten, Erhaltung, Sanierung, Moderierung, Fördermittel

Ab Dezember 2023 entspricht die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Verwalter zertifiziert ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Das ist eine Folge der WEG-Reform von 2020. Die Frist für die Zertifizierung wurde aufgrund von Prüfungsengpässen bei der IHK um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 verschoben. Wohnungseigentümer haben dann das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG und können darüber einen Nachweis verlangen.

 

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