Archiv für September 2023

Bestandsaufnahme für Gebäude mit Gasetagenheizungen

Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Verwaltungen eine detailreiche Datenerhebung unter den Wohnungseigentümern zu deren Etagenheizungen (gehören zum Sondereigentum) vornehmen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Art der Anlage, das Datum der Inbetriebnahme, die Funktionsfähigkeit sowie zu Leistung und Verbrauch der Gastherme. Die Eigentümer müssen dann innerhalb einer sechsmonatigen Frist die Informationen an die Verwaltung übermitteln. Auch beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger sind Informationen über die im Gebäude betriebenen Gasthermen bis 31. Dezember 2024 durch die Verwaltung anzufordern. Der Fachmann hat ebenfalls sechs Monate Zeit für die Bereitstellung dieser Informationen.

Die Immobilienverwaltung muss die Informationen im Anschluss innerhalb von drei Monaten in konsolidierter Fassung der Eigentümergemeinschaft zur Verfügung stellen. Das Dokument soll als Grundlage für die Entscheidungsfindung zur künftigen Beheizungsform dienen. Geht dann die erste Heizung im Gebäude kaputt, bzw. soll getauscht werden, muss vom Verwalter nach Kenntnisnahme unverzüglich eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. In dieser ist unter Einbeziehung der Vorgaben zur 65 EE-Regel eine Entscheidung darüber zu treffen, wie künftig das Gebäude beheizt werden soll. Es gelten dann die im nächsten Abschnitt genannten Fristen zur Umsetzung.

Der in den betroffenen Liegenschaften erhebliche Mehraufwand des Verwalters lässt einen im Gesetzentwurf ausdrücklich erwähnten Anspruch auf eine angemessene Vergütung entstehen – aber nur dann, wenn der Verwaltervertrag hierzu nicht bereits eine vertragliche Regelung vorsieht.

WEG mit Gasetagenheizungen haben großzügige Übergangsfristen

Zu begrüßen ist es, dass das GEG in seiner letztendlichen Ausgestaltung Eigentümern in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen längere Fristen für die Entscheidungsfindung und Umsetzung einräumt. Nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bleiben der WEG danach fünf Jahre Zeit sich auf eine neue Heizungsform festzulegen. Beschließt die Gemeinschaft auf eine zentrale Versorgung umzustellen, kommen nochmals acht weitere Jahre für die Umsetzung hinzu. Bei dezentralen Lösungen sind es fünf Jahre, auch hier greift die Pflicht zur 65-EE-Anlage. Trifft die WEG keine Entscheidung, ist der Umstieg auf eine zentrale Anlage (Fernwärme oder 65-EE-Anlage) innerhalb von acht Jahren Pflicht.

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Genossenschaftsbanken rechnen mit weiter sinkenden Immobilienpreisen

Dabei gehen die Bankvorstände von einem weiteren Preisverfall im zweiten Halbjahr 2023 aus. Für das kommende Jahr sind mit 37 Prozent deutlich mehr Vorstände der Meinung, dass die Preise sich auf einem konstanten Niveau einpendeln werden. 13 Prozent rechnen sogar mit einem leichten Anstieg 2024. Auch wenn die Preise leicht sinken könnten, ist der Kauf von Immobilien ungleich schwerer geworden. Käufer müssen über eine gute Bonität und vor allem genügend Eigenkapital bei einer gestiegenen monatlichen Belastung durch die hohen Zinsen rechnen. Erst am 14. September erhöhte die EZB den Leitzins erneut um 0,25 Prozent auf nun 4,0 Prozent.

Der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes, Ingmar Rega, rechnet für die kommenden Monate mit einer Bodenbildung am Immobilienmarkt. „Das derzeitige Niveau für langfristige Kreditzinsen würde dann auf Sicht zum Marktstandard werden“; so Rega. Besonders düster sehe es für den Neubau aus. Neben den hohen Zinsen verkomplizieren die steigenden Bau- und Materialkosten solche Vorhaben. Hier rechnen 73 Prozent der Vorstände mit einem geringen oder starken Rückgang allein dieses Jahr, 63 Prozent für eine solche Entwicklung 2024.

Lohnt sich der Immobilienkauf noch?

Nachdem Immobilienpreise viele Jahre extrem gestiegen sind und sich die Kreditzinsen im vergangenen Jahr deutlich verteuert haben, ist der Kauf von Immobilien für viele Menschen deutlich schwerer geworden. Für viele Normalverdiener ist der Traum vom Eigenheim ausgeträumt. Doch laut einer Analyse des Immobilienportals Immowelt gibt es noch Orte, bei denen das Verhältnis von Einkommen und Quadratmeterpreisen den Kauf einer Wohnung oder eines Bestandshauses erschwinglich macht.

Untersucht wurde dabei das Verhältnis zwischen den monatlichen Bruttogehältern im Median und den Quadratmeterpreisen für Bestandsimmobilien in allen kreisfreien Städten. Das beste Verhältnis bietet laut Analyse zurzeit Salzgitter, wo das Gehalt mit 4.487 Euro fast dreimal so hoch ist wie der durchschnittliche Quadratmeterpreis (1.608 Euro). München hingegen bildet das Schlusslicht im Ranking. Dort kostet der Quadratmeter mit 8.502 Euro am meisten. Das monatliche Einkommen ist mit 4.892 Euro knapp halb so hoch. Dass hohe Gehälter keinen guten Platz im Ranking bescheren, zeigt auch der Blick auf Ingolstadt. Dort ist das Median-Gehalt mit 5.282 Euro am höchsten. Aufgrund der hohen Wohnungspreise (4.552 Euro je Quadratmeter) landet die oberfränkische Audi-Stadt dennoch nur auf Platz 57 von 107 im Leistbarkeits-Ranking.

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