Archiv für August 2023

Hydraulischer Abgleich für mehr als 75 Prozent der Unternehmen nicht fristgerecht durchführbar

Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV eingeführte gesetzliche Pflicht, Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, bringt erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der VDIV Deutschland hatte bereits vor Inkrafttreten der EnSimiMav vor diesem Szenario gewarnt und daher im BMWK eine Ausdehnung der Frist auf den 15. September 2024 angeregt. Das entspricht der Regelung, die auch in § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten festgelegt wurde.

Insgesamt waren im Jahr 2021 in Deutschland rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Durch eine Optimierung der Heizanlage kann der Energieverbrauch eines Gebäudes zwar um bis zu 15 Prozent sinken, einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) zufolge wiesen allerdings 85 Prozent der Wohngebäude im Jahr 2018 keinen hydraulischen Abgleich auf. Im Vergleich zu den in § 2 EnSimiMaV geregelten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung handelt es sich hierbei um einen sehr kostenaufwendigen technischen Vorgang, bei dem es fraglich ist, ob dieser in jedem Bestandsgebäude tatsächlich zielführend ist. Je nach Größe einer Wohneinheit ist mit Kosten von 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen.

Die gesamte Auswertung des VDIV-Branchenbarometers 2023 können Siehierbestellen.

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Bundesjustizministerium plant Ausweitung von virtuellen Versammlungen in Genossenschaften

Konkret vorgesehen sind Regelungen zu digitalen Formen der Sitzung und Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat. Die Pläne knüpfen an das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166) an. Darin wurde als Alternative zur herkömmlichen General- und Vertreterversammlung in Präsenz die virtuelle Versammlung ausschließlich unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verankert. Auch eine hybride Versammlung, bei der die Mitglieder wählen zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder auf elektronischem Wege, ist nun gesetzlich möglich. Außerdem kann eine Versammlung im gestreckten Verfahren durchgeführt werden. Dabei wird zunächst eine virtuelle oder hybride Erörterungsphase und anschließend schriftlich oder über elektronische Kommunikation eine Abstimmungsphase durchgeführt. Alle Optionen sollen nach dem Willen des BMJ künftig auch für Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie für die Gründungsversammlung einer Genossenschaft möglich sein. „Mit seinen Plänen trägt das Bundesjustizministerium dem wachsenden Bedürfnis nach digitalen Kommunikationsformen in allen Bereichen der Gesellschaft Rechnung. Insoweit begrüßen wir dieses Vorhaben“, so die Einschätzung von Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

Die Neuregelung virtueller Versammlungsformate soll Teil eines Maßnahmenpaketes sein, mit dem das BMJ verbesserte Rahmenbedingungen für die weitere Digitalisierung von Genossenschaften etablieren möchte. Vorgesehen ist unter anderem auch, dass die Schriftform nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein soll. Weitere Vorschläge betreffen Beschlussfassungen sowie digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Neben der Förderung der Digitalisierung soll der geplante Gesetzentwurf Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung der Rechtsform beinhalten.

Das Eckenpunktepapier wurde unter anderem Verbänden zur Stellungnahme bis zum 29. September 2023 zugesandt. Es ist hier zumDownloadhinterlegt.

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