Archiv für August 2023

211,8 Milliarden Euro für Energiewende, Klimaschutz und Transformation

Mit 47,4 Milliarden Euro entfällt der Großteil der Mittel des Wirtschaftsplans 2024 auf Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Schwerpunkte sind die Förderung für effiziente Gebäude inklusive der sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (rund 18,8 Milliarden Euro), die Finanzierung der EEG-Förderung (rund 12,6 Milliarden Euro), die Halbleiterproduktion (rund 4 Milliarden Euro) und der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft (rund 3,8 Milliarden Euro). Mit rund 4,7 Milliarden Euro geht ein weiterer großer Posten in das Verkehrsressort – für die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.

Im Finanzplan für 2024 bis 2027 sind 63,5 Milliarden Euro für die Entlastungen von Bürgern vorgesehen. Daneben soll die Gebäudeförderung mit rund 60,7 Milliarden Euro weiterhin Förderschwerpunkt sein. 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2024 (wir haben berichtet) und dem Finanzplan bis 2027 im Bundestag beraten. 

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Balkonkraftwerke im Norden am meisten im Einsatz

Die Verteilung bezogen auf die Zahl der Haushalte sieht allerdings anders aus: Mecklenburg-Vorpommern führt mit 2,7 Anlagen pro 1.000 Haushalte das Bundesländer-Ranking an, vor Niedersachsen mit 2,0 und Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz mit 1,7 Anlagen pro 1.000 Haushalte. Balkonkraftwerke bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit für Eigentümer und Mieter, mit selbst erzeugtem Strom einen Teil ihres Eigenbedarfs zu decken. 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass die Installation von Steckersolargeräten künftig im Wohnungseigentumsrecht als privilegierte Maßnahme gilt. Damit erhalten Eigentümer einen Individualanspruch auf die Gestattung dieser Maßnahme, sofern sie angemessen ist. Der VDIV Deutschland begrüßt diese Regelung.

Die Zahlen zum Ausbau von Balkonkraftwerken sind auf dem Portal www.forderal-erneuerbar.de einsehbar.

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