Archiv für Juli 2023

Kommunale Wärmeplanung soll nun auch in Kleinstädten und Dörfern gelten

Anhand der Wärmeplanung sollen Bürger erkennen, ob ihr Haus bald an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Vielerorts kann das eine gute Option für die Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen sein. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher alle Möglichkeiten vor Ort abwägen können, soll die kommunale Wärmeplanung mit den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes zum Heizungstausch verzahnt werden. Doch an dem Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung gab es von vielen Seiten Kritik. Vorgesehen war eine Stufenregelung, wonach Gebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 31. Dezember 2027 und für Gebiete mit 10.000 bis 100.000 Einwohner bis 31. Dezember 2028 eine Wärmeplanung erfolgen muss. In Regionen  mit weniger als 10.000 Einwohnern sah der Entwurf keine Verpflichtung vor. Von den knapp 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland gehören mehr als 9.000 in diese Kategorie.

In der Fragestunde des Bundestages verwies Bauministerin Geywitz auf den Wunsch des Parlaments, es soll möglichst bis 2028 für alle Kommunen eine Wärmeplanung geben. Der Gesetzentwurf werde nun angepasst. Dabei könnten an Kommunen im ländlichen Raum mit wenig Planungskapazität nicht die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie an die großen Kommunen gestellt werden. Daher solle es unterschiedliche Fristen geben. Zur Finanzierung der Wärmeplanung sei zudem eine Bund-Länder-Vereinbarung erforderlich.

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