Archiv für Juli 2023

Energieberatungsförderung muss ab sofort vom Eigentümer beantragt werden

Eigentümergemeinschaften, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen und dafür Fördermittel des Bundes nutzen möchten, müssen den Antrag nun selbst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Sie erhalten dann den Zuwendungsbescheid und den Förderzuschuss. Eigentümer haben auch die Möglichkeit, sich im Förderverfahren durch Bevollmächtigte, beispielsweise einen Energieberater, vertreten lassen. Bislang war das gesamte Förderverfahren über den Energieberater abgewickelt worden. Er war verpflichtet, den Förderanteil in seiner Rechnung zu berücksichtigen. Die Energieberatung wurde aufgrund der langen Bearbeitungszeiten bei der BAFA für Energieberater immer unattraktiver, wodurch es für Eigentümer schwieriger geworden war, zeitnah einen Berater zu finden.

Die Richtlinie hat noch weitere Neuerungen mit sich gebracht: Bei allen geförderten Energieberatungen muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Darin wird den Ratsuchenden aufgezeigt, wie sie ihr Wohngebäude entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch sanieren oder durch eine umfassende Sanierung in ein Effizienzhaus umgestalten können. In der bislang gültigen Förderrichtlinie war das Format des individuellen Sanierungsfahrplans nur beispielhaft benannt worden. Außerdem dürfen nun nur noch diejenigen Experten eine geförderte Energieberatung durchführen, die in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind.

An der Förderhöhe hat sich mit der neuen Richtlinie nichts geändert: Der Bund bezuschusst die Energieberatung im Format des individuellen Sanierungsfahrplans mit 80 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars. Die Förderung ist für Wohngebäude ab drei Einheiten auf 1.700 Euro gedeckelt. Dieser Betrag gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird für die Erläuterung eines Energieberaterberichts in einer Versammlung einmalig eine Zuwendung von maximal 500 Euro gewährt.

Die neuen Konditionen gelten für alle Anträge, die ab Inkrafttreten der Richtlinie gestellt wurden. Bisher noch nicht umgesetzt wurde die Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach individuelle Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentümergemeinschaften zukünftig kostenfrei sein sollen. Der VDIV Deutschland ist hierzu weiter in Gesprächen mit den entsprechenden Stellen.

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Wie zufrieden und produktiv sind Bürobeschäftigte im Home Office?

Dabei gab die Mehrzahl der Befragten an, im Homeoffice zeitlich mehr (65 Prozent), qualitativ besser (62 Prozent) und mengenmäßig mehr (53 Prozent) zu arbeiten. Außerdem fühlen sich die Beschäftigten stärker motiviert (50 Prozent). Alles in allem sind die Beschäftigen im Homeoffice zufrieden (81 Prozent). Im Unternehmensbüro gilt das nur für 57 Prozent der Umfrageteilnehmenden.

Gegenstand der Befragung waren auch Bürokonzepte, Betriebsvereinbarungen, die Ausstattung des Arbeitsplatzes und psychosoziale Aspekte. 1.136 Bürokräfte, die regelmäßig am Computer arbeiten, hatten die Wissenschaftler des Fachgebiets Immobilienwirtschaft und Baubetriebswirtschaftslehre der Technischen Universität Darmstadt von Dezember 2022 bis März 2023 befragt.

Mobiles Arbeiten war auch eines der Schwerpunktthemen in der diesjährigen Befragung für das VDIV-Branchenbarometer. Für die Unternehmen der Branche ist Homeoffice und mobiles Arbeiten das wichtigste Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen: 66,3 Prozent der befragten Verwaltungen bieten diese Formate an. Das Branchenbarometer mit vielen weiteren aktuellen Erkenntnissen aus der Branche wird im August 2023 veröffentlicht

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