Archiv für Juli 2023

Holzbauquote soll steigen

Nach Angaben des Bundesbauministeriums erreicht der Holzbau im Ein- und Zweifamilienhausbereich deutschlandweit bereits eine Quote von 26 Prozent, im mehrgeschossigen Wohnungsbau jedoch unter fünf Prozent. Das zu ändern, ist eines der Ziele der Holzbauinitiative. Bundesbauministerin Klara Geywitz verwies bei der Vorstellung der Strategie auf die Bedeutung von seriellem und modularem Bauen. Dank standardisierter Vorfertigung lassen sich kürzere Produktions- und Bauzeiten erzielen, sodass schneller bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann: „Holz eignet sich hier besonders gut. Es ist leicht, vielfältig einsetzbar, langlebig und wiederverwendbar. Die hölzernen Dachstühle, Fachwerkkonstruktionen und Holzhäuser früherer Generationen machen dies vor. Gleichzeitig befindet sich das heimische Holz vor unserer Haustür. Dies zu nutzen spart Transportkosten, erhöht die regionale Wertschöpfung und verbessert den lokalen Wirtschaftskreislauf.“ Cem Özdemir, Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung, ergänzte: „Jedes neue Holzgebäude ist ein CO2-Speicher und im Vergleich zu anderen Bauweisen können bis zu 50 Prozent der Treibhausgasemissionen eingespart werden.“

Die acht Handlungsfelder beschreiben Schwerpunktthemen wie die Vorbildfunktion des Bundes und der Stärkung von Forschung und Innovation. Zur Umsetzung sind ab Herbst 2023 verschiedene Dialogformate mit den Ländern und Verbänden geplant. Kernelement soll ein regelmäßiger Runder Tisch “Holzbau des Bundes” sein.

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Für Haushalte mit variablen Stromtarifen gilt eine neue Preisbremse

Bislang sieht die Strompreisbremse vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis (Referenzpreis) von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für die übrigen 20 Prozent zahlen Kunden den Vertragspreis.

Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zwar könne Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, aber auch hier seien die Preise stark gestiegen.

Mit der Gesetzesänderung wird nun ein zweiter Preisdeckel eingeführt. Für Haushalte, die einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, gilt die Gesetzes-Novelle zufolge ab 1. August 2023: Bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden wird der Referenzpreis von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

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