Archiv für Juni 2023

Entlastung für Verwalter: Verzichtet die Bundesregierung auf eine Besteuerung der Preisbremsen?

Nachdem der Staat die Kosten für den Gasabschlag des Dezembers 2022 übernommen hatte, wurde im Jahressteuergesetz 2022 festgelegt, die Hilfe bei Gutverdienern zu dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen. So sollte die mit der Zahlung verbundene soziale Frage gelöst werden. Geplant war, dass das auch für die bis April 2024 laufende Gas- und Wärmepreisbremse gilt.

Die Bundesregierung beabsichtigt nun wohl konkret darauf zu verzichten,berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf Kreise des Bundesfinanzministeriums. Christian Lindner (FDP) würde sich damit dem Anliegen der Bundesländer annehmen, die melden, dass sie ihren Vollzugsaufwand allein bei der Dezemberhilfe Gas auf ca. 261 Millionen Euro schätzen. Dazu kämen noch die Belastung für die Bürokratie und weitere Kosten wie beispielsweise für Steuerberater hinzu. Dem gegenüber steht ein Einnahmepotenzial von nur 110 Millionen Euro, was den Aufwand nicht rechtfertigen würde.

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Neubau-Förderung: Mehr Geld und neues Programm

Mit der Aufstockung der Gelder reagieren die der beteiligten Bundesministerien für Bauen, Finanzen und Wirtschaft auf die hohe Nachfrage nach der Neubauförderung. Zum Stichtag 19. Mai wurden Förderzusagen mit einem Volumen von 810 Millionen Euro erteilt, erklärte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bauministerium, im Bauausschuss des Bundestages.

Mit dem Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes mit dem Namen „Wohneigentum für Familien“ (KfW-Kredit 300) unterstützt der Staat Familien mit mindestens einem Kind unter 19 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 40, das die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllt. Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Kredites gewährt. Der Anfangszinssatz beträgt 1,25 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Zahl der Kinder und dem Nachhaltigkeitsstatus des Hauses zwischen 140.000 und 240.000 Euro gestaffelt.

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