Archiv für Juni 2023

Smart Meter-Gesetz beschlossen – jährliche Betriebskosten auf 20 Euro gedeckelt

Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout einen verbindlichen Zeitplan vor: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden sowie für Betreiber einer Photovoltaikanlage ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2030 sollen mindestens 95 Prozent dieser Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte mit einem geringeren Verbrauch haben das Recht auf Einbau eines digitalen Stromzählers. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Smart Meter werden für normale Haushaltskunden und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Bereits ab 2025 müssen alle Stromversorger dynamische Tarife verpflichtend anbieten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher dann Strom nutzen, wenn er preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Das Gesetz beinhaltet auch umfangreiche Auflagen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Smart Meter messen den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge und protokollieren auch Spannungsausfälle. Mit diesen Informationen können die Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen und die Erzeugung anpassen. Die gesetzliche Neuregelung war notwendig, um die Einführung der Smart Meter zu beschleunigen.

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Kommunale Wärmeplanung mit verbindlichen Zeitplänen

Geplant ist danach ein zweistufiges Verfahren: Zunächst sollen Kommunen den aktuellen Wärmeverbrauch „gebäudescharf“ ermitteln und die vorhandene Wärmeinfrastruktur erfassen. Anschließend sollen sie prüfen, welche Energie-Quellen künftig für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese zu nutzen. Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern müssen dem Gesetzentwurf zufolge bis Ende 2028 einen Wärmeplan erstellen, Großstädte ab 100.000 Einwohnern bereits bis Ende 2026.

Haus- und Gebäudeeigentümer können von der Wärmeplanung vor Ort profitieren: Sie erfahren so, ob ihr Gebäude perspektivisch zentral über ein Wärmenetz versorgt werden kann oder ob sie sich um eine alternative eigene Heizungsanlage kümmern müssen. „Das schafft Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz dazu auf Twitter. In mehreren Bundesländern (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein) wird die kommunale Wärmeplanung bereits angewendet. Auch in Bayern werden „Kehrbuchdaten“ erhoben.

Vor allem die Frage der Datenerhebung sorgt für hitzige Debatten. Vorgesehen ist, dass die Kommunen gebäudebezogene Informationen wie den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre, die Art der Heizungsanlage (Öl, Gas etc.), ihre Leistung, das Jahr ihrer Inbetriebnahme sowie Angaben zu Zustand und energetischer Sanierung des Gebäudes bei den Netzbetreibern erfragen. Außerdem sollen sie Daten über bestehende oder geplante Wärme-, Strom- und Gasnetze sammeln. Die Daten werden nicht öffentlich gemacht. „Das hat schon fast eine Orwell’sche Dimension“, warnte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak. „Das Ganze ist zudem als hoheitliche Aufgabe im Gesetz definiert. Das bedeutet im Klartext, dass die Daten gegebenenfalls auch mit Zwang erhoben werden können. Eine gruselige Vorstellung, dass der schwarz gekleidete Mann, der sich gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft, nicht ein Einbrecher ist, sondern der staatlich beauftragte Schornsteinfeger.“

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing begrüßte den Entwurf: „Wir brauchen die kommunalen Wärmepläne im Werkzeugkasten für die Wärmewende! So schnell wie möglich!” Auch der Deutsche Städtetag drängt darauf, das Wärmeplanungsgesetz zeitnah und möglichst parallel zum Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen. Der Städte- und Gemeindebund fordert ebenfalls eine enge Verzahnung der beiden Gesetze.

„Immobilienverwaltungen sollten die kommunale Wärmplanung abwarten, bevor die „Heizwende“ im Gebäude vollzogen wird. Derzeit zeichnet sich zudem ab, dass zunächst nur der Neubau die Anforderungen des noch zu beschließenden Gebäudeenergiegesetzes vor 2026 umzusetzen hat.“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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