Archiv für April 2023

GEG-Novelle: Abgestimmter Referentenentwurf zum GEG in der Verbändeanhörung

Auf einen Kompromiss zu den Regeln für 65 Prozent Erneuerbare im Heizungskeller hat sich die Regierung am Freitag nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses geeinigt. Abweichend von der im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) entworfenen Gesetzesnovelle (wir haben berichtet) sieht der jetzt veröffentlichte Entwurf des BMWK und BMWSB folgende Regelungen vor:

  • Von dem geplanten erweiterten Betriebsverbot für fossil betriebene Niedertemperatur- und Brennwertkessel ab einem Alter von 30 Jahren sollen Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen sein, wenn sie seit 2002 selbst genutzt wurden. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der Austausch innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
  • Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sollen bei einem Heizungsdefekt auch künftig eine Gasheizung einbauen dürfen.
  • Für die Heizungserneuerung im Bestand dürfen auch Gasheizungen zum Einsatz kommen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Neben grünem soll auch blauer Wasserstoff möglich sein. Voraussetzung soll ein verbindlicher Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze sein. Außerdem müssen die Heizungsanlagen bereits 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.
  • Etagenheizungen sollen insgesamt nun 13 Jahre Zeit für die Transformation erhalten statt der bisher angekündigten 6 Jahre. Für den Umgang mit Etagenheizungen in Gebäuden mit Wohnungseigentümergemeinschaften wurde die dafür gesondert vorgesehene Regelung überarbeitet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten durch den Verwalter muss weiterhin innerhalb einer kurzenb Frist, nämlich bis zum 31. März 2024 vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Daten zur Heizungsanlage sowie bis zum 31. Mai 2024 weitere Informationen von den Wohnungseigentümern zu ihren Heizungsanlagen verlangen, die innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen sind.
  • Die notwendige kommunale Wärmeplanung und der Wärmenetzausbau soll mit Übergangsfristen bis 2035 ermöglicht werden, woraus auch Pflichten für die Netzbetreiber hergeleitet werden.
  • Bei Neubauten sollen nun auch Hybrid-Heizungen zugelassen sein.

Wie im ursprünglichen Entwurf gilt aber weiterhin, dass Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Auch Gaskessel sind dann nur noch zulässig, wenn sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden.

Unklar ist noch, wie eine sozial gerechte Umsetzung der Pläne und eine entsprechende Förderung für die Heizungserneuerung aussehen soll. Wirtschaftsminister Habeck hatte eine einkommensabhängige Gestaltung angekündigt. Das Gesetz soll nach Durchlaufen des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Im Rahmen der Verbändeanhörung wird der VDIV Deutschland innerhalb der knapp bemessenen  Anhörungsfrist bis zum 11. April 2023 zu diesem Referentenentwurf Stellung nehmen.

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Energetische Sanierung umsetzen? Für WEG finanziell nicht machbar

Neben dem überwältigenden Anteil derer, die WEG nicht in der Lage sehen, umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen (96 Prozent), schätzen 87 Prozent der Verwaltungen zudem, dass die Erhaltungsrücklagen nicht ausreichen. 88 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen wollen den Gemeinschaften daher eine Erhöhung der Erhaltungsrücklagenzahlungen vorschlagen. Im Durchschnitt soll die Erhöhung bei rund 59 Prozent liegen. Weit über 90 Prozent gehen allerdings davon aus, dass die Eigentümer nicht in der Lage sein werden, deutlich höhere Rücklagen zu leisten oder sogenannte Sonderumlagen zahlen zu können.

85 Prozent der befragten Unternehmen gaben zudem an, über zu wenig Personal zu verfügen, um energetische Sanierungsmaßnahmen begleiten und umsetzen zu können. Über 58 Prozent gehen davon aus, dass ihr Unternehmen dafür nicht ausreichend qualifiziert ist und begründen dies mit dem entsprechend fehlendem Fachpersonal.

Was ist zu tun?

„Die Ergebnisse sind alarmierend. In Zeiten steigender Zinsen und hoher Inflation kommen die Sanierungspläne der Bundesregierung zur Unzeit. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Wohnungseigentümer die finanziellen Mittel nicht aufbringen können. Am Ende steht womöglich der Notverkauf des lang ersehnten Eigentums“, so VDIV Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

„Der Einbau eines neuen Heizsystems macht zudem nur Sinn, wenn dieser in ein energetisches Gesamtkonzept des Wohngebäudes integriert wird. Ein entsprechend kostenfrei zur Verfügung stehender Sanierungsfahrplan, wie im Koalitionsvertrag 2021 angekündigt, würde die dann zu erwartenden Kosten benennen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Bis heute fehlt jedoch jegliche Umsetzung.“

„Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass an zwei Stellschrauben gedreht werden muss. Zum einen ist es notwendig, die Umsetzungszeiträume von GEG und EPBD zu strecken. Zum anderen müssen bestehende Förderprogramme und Zuschüsse deutlich aufgestockt und neue steuerliche Abschreibmodelle aufgelegt werden. Insoweit bleibt abzuwarten, ob die kürzliche Ankündigung der Bundesregierung, bei dieser Mammutaufgabe tatsächlich „niemanden im Stich“ lassen zu wollen, Realität werden wird“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie hier abrufen.

Zum Hintergrund:

Rund 10 Millionen Wohnungen, etwa 23 Prozent aller Wohnungen in Deutschland, liegen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Bereits 1977 gab sich Deutschland mit der Wärmeschutzverordnung (WSVO), die maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenbauteile festlegte, erste rechtliche Richtlinien für den Klimaschutz in Gebäudebestand. Seitdem hat es regelmäßig Aktualisierungen und neue Vorschriften gegeben – zuletzt durch Ukraine-Krieg und Klimakrise so häufig und gleichzeitig kurzfristig in der Umsetzung wie nie zuvor. Diese sorgen für große Herausforderungen für den Gebäudebestand, der zu ca. 36 Prozent unsaniert, zu ca. 51 Prozent teilsaniert und nur zu etwa 4 Prozent vollsaniert ist (rund 8 Prozent sind Neubau). Die Sanierungsrate liegt seit 2005 praktisch unverändert bei etwa 1 Prozent pro Jahr, in WEG noch deutlich darunter.

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