Archiv für April 2023

Großer Kostenunterschied für Wallboxen im Mehrfamilienhaus

Für die Untersuchung hatte der ADAC ein Muster-Mehrfamilienhaus aus statistischen Mittelwerten definiert – ein Gebäude aus dem Jahr 1999 mit 13 Wohneinheiten und ebenso vielen Stellplätzen in einer Tiefgarage. Für dieses Musterhaus wurden von gut 70 Ladeinfrastrukturanbietern, Installationsbetrieben und Energieversorgern Angebote für zwei Ladeinfrastrukturszenarien angefordert. In einem Szenario sollte eine einzige Wallbox installiert werden. Im zweiten sollte die gesamte Tiefgarage E-mobilitätsbereit gemacht und zunächst mit drei Wallboxen ausgestattet werden. Auf die Online-Angebotsabfrage im Zeitraum September bis November 2022 reagierten nur zwölf bzw. 13 Firmen mit Preisangeboten. Viele der angefragten Unternehmen konnten nicht an der Untersuchung teilnehmen, weil sie noch keine Lösungen für Mehrfamilienhäuser anbieten. Andere unterbreiteten mit dem Hinweis auf rapide Preisanstiege keine Angebote.

Die zwölf Preisnennungen für das erste Szenario (eine Wallbox) lagen zwischen 1.045 und 5.200 Euro. Auch die Preise für einzelne Posten variierten stark: Für die Anpassung des Stromkastens veranschlagten die Untersuchungsteilnehmer zwischen null und 899 Euro, für Elektroarbeiten 65 bis 883 und für die Verlegung von 15 Metern Kabel von 196 bis 821 Euro.

Im zweiten Szenario (Vorbereitung der gesamten Tiefgarage für Ladestationen plus drei Wallboxen) verlangte der preiswerteste Anbieter 7.500 Euro, der teuerste über 42.300 Euro. In beiden Szenarien waren im Schnitt die Ladeinfrastrukturanbieter am günstigsten, die Installationsbetriebe am teuersten. In allen Preisangaben waren die Mehrwertsteuer und die Wallbox/en nicht enthalten. „Bei der geringen Stichprobengröße von nur zwölf bzw. 13 Preisnennungen ist zwar kein bundesweiter Preisvergleich möglich. Dennoch lassen sich daraus Trends sowie nützliche Hinweise für Eigentümer und Mieter ableiten, die an der Installation einer Wallbox interessiert sind“, so die Einordnung der Ergebnisse durch den ADAC. Eine entsprechende Liste sowie einen Leitfaden für Mieter und Eigentümer steht hier kostenlos zur Verfügung.

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Nachbesserungsbedarf: Referentenentwurf zum GEG liegt vor

Aus Sicht des VDIV ist höchst fragwürdig, ob die gewünschte Kosten- und Energieeinsparung sowie CO2-Neutralität im Gebäudebestand allein mit dem Austausch einer Heizungsanlage – auf den der Gesetzentwurf primär abzielt – erreichbar ist. Insbesondere bei Wohngebäuden muss der Gesamtzustand des Hauses betrachtet werden.

Der VDIV Deutschland schätzt den Erfüllungsaufwand für die vorgesehenen gesetzlichen Neuregelungen bzw. Änderungen erheblich höher ein als im Entwurf angegeben. Das gefährdet die erforderliche Balance des Zumut- und Machbaren.

Auch im Detail gibt es häufiger Anlass zu Kritik. Zum einen sind die vorgesehenen Handlungsfristen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft deutlich zu kurz bemessen und nicht praktikabel. Zum anderen ist vorgesehen, dass Haus- und Wohnungseigentümer bereits ab 1. Januar 2024 über die künftige Wärmebeschaffung oder -erzeugung entscheiden müssen. Die Wärmenetzbetreiber müssen dem Entwurf zufolge jedoch erst bis zum 31. Dezember 2026 einen Transformationsplan vorlegen. Damit fehlt den Eigentümern eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sie können dadurch nicht die wirtschaftlich beste Option oder die technisch effizienteste Lösung beschließen.

Die in letzter Minute in den Entwurf eingeführte Regelung, wonach Personen, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben, im Havariefall eine Heizung einbauen dürfen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, lässt nach Auffassung des VDIV Deutschland viele Fragen offen: Warum wurde die Altersgrenze ausgerechnet auf 80 Jahre gelegt? Wie wird mit der vorgesehenen Regelung in einer WEG umgegangen? Welche Handhabung ist vorgesehen, wenn bei mehreren Eigentümern einer Immobilie einer die Altersgrenze überschritten hat?

Die Verbände hatten nach Zugang des Entwurfs nur sechs Tage Zeit für ihre Stellungnahmen. Diese sollen nun berücksichtigt und noch im April eine Kabinettsfassung erstellt werden, so die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Danach könnte die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.

Bereits bei dem geleakten Entwurf vor einigen Wochen hatte der VDIV eine umfangreiche, informelle Stellungnahme abgegeben. In der Folge kam es zu Verbesserungen bzw. zum Wegfall von Formulierungen und teilweise neuen Aufgaben für den Verwalter.

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