Archiv für April 2023

Immobilienverwaltung muss digitaler werden

Digitale Prozesse sparen im Verwalteralltag viel Zeit. Sie haben außerdem nachweislich positive externe Effekte. Es zeigt sich, dass sich der Implementierungsaufwand bezahlt macht: Bei vielen Immobilienverwaltern hatte dies nicht nur Auswirkungen auf die Effizienz der Unternehmen, sondern sie verbesserte bei fast jedem zweiten Unternehmen auch das Kundenerlebnis.

Dennoch muss das digitale Management an vielen Stellen besser werden. Fast ein Drittel der Befragten Unternehmen bewerteten sich hier eher weniger gut. Oft ist sie aber nicht leicht umzusetzen: Es braucht mehr Führungskräfte, die das Unternehmen mittels passender Strategien und digitaler Ausstattung fit für die Zukunft machen. Auch die Weiterbildung der Mitarbeitenden ist hier ein Schlüssel zum Erfolg. Insgesamt ist der Personalmangel für die meisten Immobilienverwalter das größte Problem: Nur gut ein Drittel der Befragten gaben an, dass sie über genügend Mitarbeitende verfügen, um Digitalisierungsschritte umzusetzen. Hohe Kosten und fehlende Sachkenntnisse sind ebenfalls zentrale Hindernisse.

„Die Zukunft der Branche hängt – vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels – von der digitalen Transformation ab“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Prozesse müssen optimiert und Investitionen getätigt werden. Moderne Unternehmen mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten wirken langfristig auch auf potentielle Mitarbeitende anziehend.“

Die Auswertung der VDIV-Digitalisierungsumfrage können Sie ab sofort hier abrufen.

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GEG-Novelle: Viele Fragen offen

Alle neu eingebauten Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2045 sind keine fossilen Brennstoffe mehr erlaubt. Zur Vermeidung sozialer Härten enthält der GEG-Entwurf zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Unproblematisch sind diese allerdings nicht: Auch weiterhin erachtet der VDIV Deutschland die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung?

Der VDIV Deutschland kritisiert zudem massiv, dass nur selbstnutzende Eigentümer und private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst genutzt), in den Anspruch der neuen Fördersätze kommen. „Viele Vermieter sind von der Grundförderung ausgeschlossen. Das trifft am Ende des Tages auch Mieter und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Auch die über 80-Jährigen werden Konflikten ausgesetzt. Diese sollen von den Kosten einer Heizungserneuerung befreit sein (§ 71 i Abs. 2 GEG-E), aber nur in bestimmten Fallkonstellationen.

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung besprochen. Im Fokus stand auch dort, wie das Förderkonzept aussehen soll.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss so weiterentwickelt werden, dass auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können. Der dazu vorgelegte Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besagt: „Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel teilte auf Nachfrage mit, dass für dieses Jahr im Haushalt rund 13 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen insgesamt vorgesehen sind.

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