Archiv für April 2023

Smart-Meter für die digitale Energiewende – Bundesregierung beschließt Beschleunigung

Smart-Meter sind wichtig für die Beschleunigung der Energiewende, ihre Verbreitung verläuft bisher allerdings schleppend. Per Gesetz soll die Einführung dieser Systeme jetzt beschleunigt werden. Die intelligenten Systeme ermöglichen es, den Stromverbrauch bzw. die Einspeisung effizient zu steuern, Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über ihren eigenen Verbrauch praktisch in Echtzeit via App bereitzustellen. Gleichzeitig können Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen.

Bis 2023 sind verbindliche Ziele festgeschrieben: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein.

Auch Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten das Recht auf den Einbau eines Smart-Meters. Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden die Kosten auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt, Netzbetreiber dafür stärker an den Kosten beteiligt.

Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren. D. h. sie können dann Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur Verfügung steht.

In Zukunft muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Freigabe mehr für neue Smart-Meter erteilen. Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden. Bestehende Auflagen zu Datenschutz werden bereits erfüllt und mit dem neuen Gesetz hinsichtlich Speicherung, Löschung und Anonymisierung ausgebaut.

Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits im Januar verabschiedet (der VDIV hat berichtet).

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Härtefallhilfen für Pellets, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle können ab jetzt beantragt werden

Noch im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass es auch für diese Energieträger eine Härtefallregelung geben soll. Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch auf die Verwaltungsvereinbarungen verständigen (der VDIV hat berichtet). Im Mai startet die Antragstellung großflächig:

Bei Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung kann in den meisten Fällen nur der Vermieter oder die Gemeinschaften, vertreten durch den Verwaltenden, den Antrag auf Härtefallhilfen stellen („Zentralantragstellung“). Ein erstes Infoblatt des BMWK finden Sie hier, es folgt noch ein weiteres Merkblatt mit FAQs und Informationen für Mieter.

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