Archiv für April 2023

Härtfallhilfen Energie für KMU und private Haushalte

Inhalte der Verwaltungsvereinbarung sind die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen. Der Bund hatte sich bereit erklärt, eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder Antragsstellung und Abwicklung der Hilfen übernehmen. In sieben Ländern können KMU die zusätzlichen Energiekostenhilfen bereits beantragen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat zunächst 400 Millionen Euro für die Härtefallhilfen für KMU freigegeben und will für die Freigabe weiterer Mittel auch die Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Ziel der Härtefallhilfen ist, stark gestiegene Mehrkosten für leitungsgebundene und nichtleitungsgebundene Energieträger, die trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abzufedern. Für die Details der Programmausgestaltung sind die Länder zuständig.

Auch für private Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, rücken die Härtefallunterstützungen (der VDIV hat berichtet) in greifbare Nähe. Die dafür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums geeint und werden im nächsten Schritt unterzeichnet. Die zusätzlichen Hilfen sollen Mehrkosten bei den Energieträgern in 2022 abfedern, wenn sie das Preisniveau aus 2021 um mehr als das Doppelte übersteigen. Von diesem Kostenanteil werden 80 Prozent erstattet, maximal 2.000 Euro pro Haushalt.     

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Grundsteuer: Bescheide umgehend prüfen

Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler funktioniert die Software der Finanzämter für die Feststellung des Grundsteuerwerts offenbar. Erste Rückmeldungen zeigten, dass die die meisten Bescheide fehlerfrei seien. Aber durch die Erfassung falscher Daten oder aufgrund von falschen Angaben könnten dennoch fehlerhafte Bescheide ergehen. Eigentümer sollten daher alle in der Berechnung angegebenen Daten prüfen. Wird etwa festgestellt, dass die Angaben zur Wohn- oder Grundstücksfläche oder zum Baujahr nicht korrekt sind, sollten Eigentümer Einspruch erheben, so die Empfehlung des Verbandes: Der Einspruch muss schriftlich spätestens einen Monat ab Zugang des Bescheides über die Feststellung des Grundsteuerwertes eingelegt werden. Wenn im Bescheid auch ein Steuermessbescheid enthalten ist und dieser Fehler enthält, müsse sich der Einspruch erkennbar auch gegen den Messbescheid richten. Wird die Einspruchsfrist versäumt, dann werden die Bescheide bestandskräftig und können nicht mehr angegangen werden.

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