Archiv für April 2023

Immobilien des Bundes: In zehn Jahren rund 12.200 Wohnungen veräußert

Bei rund 6.800 der veräußerten Wohnungen handelt es sich um leeerstehende ehemals für militärische Zwecke genutzte Wohnungen (Konversionswohnungen). 54 Prozent der veräußerten Wohnungen wurden an Gebietskörperschaften oder von diesen getragene Gesellschaften verkauft. Rund 2450 Wohnungen befanden sich im Jahr 2022 auf BImA-eigenen Grundstücken im Bau, 76 davon wurden fertiggestellt. Laut Bundesregierung sollen bis Ende 2024 bundesweit 3.000 neue Wohnungen auf BImA-Grundstücken errichtet werden.

Bei den Liegenschaften wurde mit gut 23 Prozent ein deutlich geringerer Anteil an Kommunen und Gebietskörperschaften veräußert, obwohl die BImA sie diesen im Wege des Erstzugriffs zum Erwerb anbietet. Damit soll sichergestellt werden, „dass keine für eine kommunale Nutzung interessante Liegenschaft ohne Beteiligung der Kommune an private Träger verkauft wird“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Verkaufserlöse betrugen rund 3,36 Milliarden Euro. Davon entfielen rund eine Milliarde Euro auf den Wohnungsverkauf.

Den Leerstand der in ihrem Eigentum befindlichen Liegenschaften beziffert die BImA zum Jahresende 2022 mit 4,38 Millionen Quadratmetern. Mit mehr als 777.000 Quadratmeter hatten Wohnflächen daran einen Anteil von 17,8 Prozent. Aufgrund von Sanierungen stünden derzeit rund 3.200 Wohnungen leer.

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Vermietende haben keine Lust auf Smart Meter

Dabei würden sich 79 Prozent der Menschen in Deutschland digitale Echtzeitzähler wünschen, um ihren Verbrauch besser im Blick zu haben – so eine repräsentative Bitkom Umfrage unter 1.008 Erwachsenen, die im Januar und Februar 2023 durchgeführt wurde.

Rund 40 Prozent der Befragten in der Techem-Studie geben aber an, die Installation von Smart Metern aus Kostengründen (noch) nicht anzugehen. Für gut ein Drittel (35 Prozent) der privat Vermietenden und mehr als die Hälfte (52 Prozent) der geschäftlich Vermietenden haben andere Themen aktuell höhere Relevanz. Zugleich bekundet ein hoher Anteil der Umfrageteilnehmer (75 Prozent der Privatvermietenden und 55 Prozent der geschäftlich Vermietenden), sich wenig mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben rund um das Thema auszukennen. „Die Bedeutung, die eine digitale Infrastruktur für den klimaneutralen Gebäudebestand hat, ist vielen Vermietenden nicht bewusst. Dabei ist sie der Grundstein für effiziente Prozesse, mehr Transparenz bei Verbrauch, Kosten und Emissionen und damit für die Reduktion von Energieverbräuchen“, so die Bewertung der Umfrageergebnisse durch Gero Lücking, Mitglied der Geschäftsführung der Techem Solutions GmbH und verantwortlich für den Bereich Smart Metering des Unternehmens. Die Online-Umfrage wurde im Januar und Februar 2023 unter 438 Privatvermietenden und 100 geschäftlich Vermietenden durchgeführt.

Bund will bessere Verbrauchs- und Kostenkontrolle durch Digitalisierung

Auch in der Bundespolitik ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts nach wie vor ein Thema. Danach soll ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sein. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, sollen dem Entwurf zufolge das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers erhalten (der VDIV berichtete).

Der Bundesrat hat zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (Bundestagsdrucksache 20/6066) Stellung genommen. Die Länderkammer begrüßte das Ziel, die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs zu beschleunigen, drängt jedoch auf eine gerechte Kostenteilung. Sie fordert unter anderem die Einführung einer monatlichen Abrechnung, um Letztverbrauchern eine bessere Kostenkontrolle zu ermöglichen. Außerdem schlägt der Bundesrat vor, die Möglichkeit von Entgeltsenkungen und Anpassung von Preisobergrenzen zu prüfen. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass Messstellenbetreiber für Nachrüstungen, die die volle Funktionalität herstellen, keine zusätzlichen Kosten erheben dürfen.

Auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Klimaschutz und Energie will die Bundesregierung nun doch nachschärfen (Ausschussdrucksache 20(25)334), nachdem Sachverständige in einer Anhörung gehört wurden. So soll u.a. das Abrechnen von Mieterstrom mit dem Einsatz „virtueller Summenzähler“ vereinfacht sowie Bestimmungen zu Preisobergrenzen und Datenverkehr präzisiert werden. Mit einem regional zu bestimmenden „Auffangmessstellenbetreiber“ soll nun auch konkreter geregelt werden, was passiert, wenn ein Messstellenbetreiber ausfällt

 

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