Archiv für März 2023

Fit für den Klimawandel: Grün-blaue Infrastruktur anpassen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will klimaresiliente Stadtentwicklung unterstützen und hat daher im Jahr 2020 ein Bundesprogramm aufgelegt, das u. a. die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung und Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität fördert. Städte und Gemeinden konnten in dieser Vergaberunde von Juli bis Oktober 2022 investive sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen beantragen, um ihre urbanen Räume an den Klimawandel anzupassen. 182 Projektskizzen mit einer beantragten Fördersumme von insgesamt rund 983 Millionen Euro wurden eingereicht.

„(…) Das starke Interesse zeigt, dass es die Kommunen sind, die unmittelbar mit Hitze, Trockenheit oder Starkregenereignissen konfrontiert sind und Lösungen für ihre Bewohner finden müssen. Dabei wollen wir helfen. Parkanlagen, Grünflächen und Gewässer anzulegen, zu sanieren oder zu erweitern, hilft dabei, Klimaveränderungen verträglich zu machen (…)“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu.

Insgesamt stehen 676 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit, bisher sind 476 Millionen Euro verplant.

Weitere Informationen finden Sie hier

Die Liste mit den ausgewählten Projekten finden Sie hier

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Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau gestartet

Die Förderung wird in Form von zinsverbilligten Darlehen gewährt, die die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden (KfW-Kredit 297 und 298). Die Zinssätze sind in Abhängigkeit von der Laufzeit und der Zahl der tilgungsfreien Anlaufjahre gestaffelt. Private Selbstnutzer können für eine Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer zehnjährigen Zinsbindung einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 Prozent p. a. erhalten. Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren, fünf tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der effektive Endkundenzins 0,90 Prozent p. a. Die tagesaktuellen Konditionen sind unter www.kfw.de/konditionen hinterlegt. Die Antragsstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner vor Ort. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 erreicht und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus) an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus erfüllt. Es darf nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt werden. Die Förderung wird in zwei Anforderungsstufen vergeben – „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. In jedem Fall muss ein dafür zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Für die höhere Förderstufe ist außerdem ein Qualitätssiegel und somit die Beauftragung eines Nachhaltigkeitsauditors und einer Zertifizierungsstelle erforderlich. Maximal förderfähig sind Kosten in Höhe von 100.000 Euro je Wohnung in der Basis-Stufe und 150.000 Euro je Wohnung in der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG.

Die Opposition kritisiert die hohen Anforderungen: „Es ist doch aberwitzig, ein Förderprogramm für den Neubau aufzulegen, aber gleichzeitig dessen Bedingungen so zu gestalten, dass es den Neubau bremst – zu hohe Energieeffizienzstandards, Einhaltung eines Qualitätssiegels, keine fossile Heizung als Option“, betont der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange.

Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie beim Bauministerium zum Download

Der VDIV berichtete schon hier ausführlicher über die den Start des Programms sowie die Konditionen.

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