Immobilien, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt oder betrieben werden, sollen bereits ab 2026 Null-Emissions-Gebäude sein, alle anderen ab 2028.
Bei Bestandsgebäuden plädiert der Ausschuss für eine schrittweise Einführung energetischer Mindeststandards. Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens Effizienzklasse E und bis 2033 mindestens Effizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und Immobilien der öffentlichen Hand müssen deutlich früher auf diesen Stand gebracht werden, nämlich bis 2027 beziehungsweise 2030. Grundlage soll ein in allen EU-Staaten geltenden einheitliches System der Effizienzklassen A bis G sein. Ein harmonisierter Energieeffizienzausweis soll bis zum 31. Dezember 2025 eingeführt werden.
Auch in puncto Solarpflicht macht der Ausschuss ambitionierte Vorschläge: Die Mitgliedstaaten sollen die Installation von Solaranlagen gewährleisten, „sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist“. Diese Pflicht soll für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude ab Inkrafttreten der EPBD-Revision gelten. Bestehende öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet werden. Für alle neuen Wohngebäude und bedachten Parkplätze soll die Solarpflicht zum 31. Dezember 2028 greifen und für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, zum 31. Dezember 2032.
Der Parlamentsausschuss plädiert damit für deutlich schärfere Regeln als die EU-Kommission und der Ministerrat. Die Kommission sah für Bestandsgebäude jeweils eine niedrigere Effizienzklasse für den gleichen Zeitraum vor. Der EU-Energierat hatte sich in seiner Position im Oktober 2022 (der VDIV berichtete) dafür ausgesprochen, Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Wohngebäuden – also eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen dürfen – festzulegen. Grundlage dafür sollte ein nationaler Pfad sein, der auf das Nullemissionsziel in 2050 ausgerichtet ist.
Das EU-Parlament wird voraussichtlich in seiner Plenarsitzung Mitte März über die Ausschuss-Vorschläge abstimmen. Im Anschluss müssen Parlament und Rat eine Einigung über die endgültige Form der EU-Gebäuderichtlinie erzielen. Die EU-Kommission ist dabei als Vermittlerin beteiligt. Der endgültige Text muss anschließend vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/