Knapp 64 Prozent der erwarteten Erklärungen wurden laut Bundesfinanzministerium über die elektronische Steuerplattform Elster übermittelt, knapp zehn Prozent auf einem Papiervordruck. Der Rücklauf fiel in den Bundesländern leicht unterschiedlich aus.
Mehrere andere Bundesländer haben bereits angekündigt, in einem ersten Schritt Erinnerungsschreiben zu versenden. Danach können die Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festsetzen. Bleibt die Feststellungserklärung länger aus, kann das Finanzamt grundsätzlich eine Schätzung vornehmen. Auch nach Fristende können Eigentümer mit nachvollziehbaren Gründen – etwa einer längeren Krankheit – beim Finanzamt noch eine Fristverlängerung beantragen. Ursprünglich war die Frist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen.
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