Archiv für November 2022

Wo sich Wohneigentum besonders schnell rechnet

In ihrer Studie haben die Autoren auf Grundlage von Angebotspreisen aus dem ImmoScout24 WohnBarometer die Dauer berechnet, nach der sich ein Kauf gegenüber einer Mietzahlung amortisiert. In Magdeburg, Oberhausen, Chemnitz und Gelsenkirchen sind Immobilien danach am schnellsten abbezahlt. Dort liegt die Amortisationsdauer bei unter 26 Jahren.

Die durchschnittliche Amortisationsdauer aller 71 untersuchten Städte beträgt 31,5 Jahren. In alle deutschen Metropolen wie etwa Frankfurt, Berlin oder Hamburg dauert die Abbezahlung mit mehr als 35 Jahren deutlich länger. Schlusslicht bildet die ostbayerische Stadt Regensburg mit 39,9 Jahren.

„Mit einer vergleichsweise niedrigen Amortisationsdauer für Wohneigentum können sich besonders Städte im Osten Deutschlands als wahre Zukunftsstandorte hervortun“, so das Fazit von Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Die vollständige Auswertung finden Sie hier.

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Änderungsvorschläge zum Jahressteuergesetz

Nicht nur der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen (Bundestagsdrucksache 20/4229), sondern auch aus der Runde der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss.

Vorschläge der Länder beschäftigen sich mit der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen. Nach dem bisherigen Regierungsentwurf ist eine Ertragssteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie bis zu 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei weiteren überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden wie etwa Mehrfamilienhäusern geplant. Für die letztgenannte Gebäudekategorie darf die Leistung der gesamten Anlage oder die Summe der Leistungen mehrerer Anlagen 100 kWp nicht überschreiten. Werden im Betrieb einer steuerbegünstigten Anlage nur steuerfreie Einnahmen erzielt, ist künftig auch keine Gewinnermittlung mehr erforderlich (der VDIV berichtete).

So bittet der Bundesrat zu prüfen, ob die neu vorgesehene Ertragssteuerbefreiung auf Gebäude erweitert werden sollte, die keine Einfamilienhäuser sind und nicht überwiegend zu Wohnzwecken dienen. In der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses sprach sich der Bundesverband der Solarwirtschaft dafür aus, auch gemietete und geleaste Solaranlagen in die Neuregelung einzubeziehen und die geplante Umsatzsteuerbegünstigung neben Photovoltaikanlagen auch für Solarthermieanlagen anzuwenden.

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