Archiv für Oktober 2022

EU-Energierat einigt sich auf Gebäuderichtlinie

Die Einigung der Energieminister bleibt damit an mehreren Punkten hinter den Empfehlungen der EU-Kommission zurück. Diese hatte vorgeschlagen, dass besonders schlecht gedämmte Gebäude bis 2030 modernisiert werden müssen. Stattdessen sollen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Wohngebäuden – also eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen dürfen – festgelegt werden. Grundlage dafür soll ein nationaler Plan sein, der auf das Nullemissionsziel in 2050 ausgerichtet ist. Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sollen also Sanierungen anstoßen und so den nationalen Gebäudebestand verbessern. Die Fortschritte der Mitgliedsstaaten sollen 2033 und 2040 kontrolliert werden. Für bestehende Nichtwohngebäude sollen maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt werden.

Auch die Kommissionspläne für öffentliche Gebäude wurden abgeschwächt: Sie müssen nach dem Willen des EU-Rates nicht 2027, sondern erst 2028 emissionsfrei sein.

Die Einigung des Rates beinhaltet auch Solarpflichten. Bis Ende 2026 müssen Solaranlagen auf neuen öffentlichen Gebäuden und neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern, bis Ende 2027 auf bestehenden öffentlichen und bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 400 Quadratmetern und bis Ende 2029 auf allen neuen Wohngebäuden installiert werden.  

Über die Einigung der Energieminister verhandelt nun das Europäische Parlament. Der endgültige Text muss von Rat und Parlament förmlich angenommen werden.      

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Umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit den neuen Richtlinien wird die Sanierungsförderung an vielen Stellen weiter differenziert. Einige Beispiele:

  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 soll ein neuer Bonus für die Serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent möglich sein.
  • Der im Sommer eingeführte Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) soll von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE nutzbar sein.
  • Die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) soll künftig nicht nur für Neubauten, sondern auch in der Sanierung angesetzt werden.

Durch die mögliche Kumulierung der Boni ist damit bei der Sanierung zum Effizienzhaus 40 ein maximaler Fördersatz (inklusive Zinsvorteil) von 65 Prozent möglich.

Bei den Förderinhalten wird die Richtung hin zu erneuerbaren Energien, weg von fossilen Energieträgern, fortgeschrieben. Dabei werden die technischen Anforderungen vielfach erhöht. Auch dazu Beispiele:

  • Biomasseanlagen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus nur noch förderfähig sein, wenn ihr Feinstaubausstoß 2,5 mg/m³ nicht überschreitet. Das entspricht den derzeitigen Anforderungen für den Innovationsbonus. Als Einzelmaßnahme müssen Biomasseanlagen denselben Grenzwert erfüllen und einen höheren jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad als bislang erreichen. Der Innovationsbonus wird gestrichen. Zudem werden Biomasseanlagen nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage gefördert.
  • Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus EE wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
  • Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus ab Januar 2024 und bei der Einzelmaßnahme ab 2026 Anforderungen an die Geräuschemission des Außengerätes eingeführt und in den Folgejahren weiter verschärft werden.
  • Ab 2030 sind ausschließlich Wärmepumpen mit natürlich Kältemitteln förderfähig.

Auch bei vielen Details sind Neuerungen geplant: Neben dem hydraulischen Abgleich soll eine Heizlastberechnung Voraussetzung für die Förderung einer Wärmeerzeugungsanlage werden. Wenn eine Internetverbindung und eine technische Schnittstelle am Gerät verfügbar sind, muss Konnektivität hergestellt werden. Neu in die Förderung aufgenommen werden Mietkosten für eine provisorische Heizung nach einem Defekt für maximal ein Jahr. Ebenfalls neu ist die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen durch Bauherren, wenn die fachgerechte Ausführung durch einen Energieeffizienz-Experten bescheinigt wird. Das Mindestinvestitionsvolumen bei Einzelmaßnahmen wird von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht.

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