Am 28. Oktober 2022 / News
Durch die Übernahme der Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember will die Bundesregierung einen Teil der gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 ausgleichen und die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. In der Umsetzung weicht sie dabei von den Vorschlägen der Expertenkommission ab: Die Einmalzahlung soll bei Gas nicht auf Grundlage des Septemberabschlages sondern als Produkt aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis errechnet werden. Bei Fernwärme soll der Septemberabschlag um einen pauschalen Anpassungsfaktor ergänzt werden. Verbrauchern soll der Betrag direkt von den Gas- und Fernwärmeversorgern gutgeschrieben werden. Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen den Zuschuss im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten.
Angesichts der aktuellen Energiekrise ist auch die Diskussion über CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) neu aufgeflammt. Eigentlich waren sich FDP, Grüne und SPD bereits einig, das Gesetz zum neuen Jahr umzusetzen. Nun will die FDP die CO2-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern doch erst später einführen. Der VDIV begrüßt den Aufschub. Mittlerweile hat der Bundestag auch beschlossen, dass die nächste Erhöhung vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2024 verschoben wird.
Als Grund für ihr Vorhaben nennen die Liberalen die aktuelle Energiekrise und die damit verbundene Mehrbelastung für Vermieter, die nicht durch die CO2-Abgabe zusätzlich belastet werden sollen. „Wir diskutieren in der Koalition, ob in der aktuellen Ausnahmesituation Kleinst- und Kleinvermieter mit enormer Bürokratie belastet werden müssen“, erklärt Daniel Föst, wohnungspolitische Sprecher der FDP. Die Partei stelle allerdings nicht das Gesetz in Frage, sondern den Zeitpunkt der Einführung.
Auch der VDIV fordert bereits seit längerem, das Inkrafttreten des CO2KostAufG um mindestens ein, besser noch zwei Jahre zu verschieben. „Wir halten eine Prüfung der Effizienz, Praktikabilität und Zweckmäßigkeit des Verfahrens sowie die geplante statistische Erfassung der Kostenaufteilung über alle betroffenen Mietverhältnisse hinweg für notwendig und sinnvoll“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
Um für Versorgungssicherheit beim Strom zu sorgen, hat das Kabinett die Novellierung des Atomgesetzes beschlossen. Es sieht einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken (Emsland, Isar 2, Neckarwestheim 2) vor. Vorangegangen war ein wochenlanger Streit zwischen Grünen und FDP, den Bundeskanzler Olaf Scholz unter Berufung auf seine Richtlinienkompetenz beendet hatte, indem er einen Kompromiss anordnete.
Der Bundestag diskutiert den Entwurf des Atomgesetzes am 9. November. Anschließend ist die Überweisung in den federführenden Ausschuss vorgesehen. Bereits am 11. November soll die Abstimmung im Bundestag stattfinden.
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