Archiv für September 2022

Trend: Solarstrom vom Balkon

Stecker-Solargeräte wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und sind damit Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf, erklärt der Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. Für Mieter und Eigentümer ist wichtig zu wissen, dass es vor dem Anbringen an der Balkonbrüstung oder der Hauswand  der Zustimmung der Vermieter oder Eigentümergemeinschaft bedarf. Auf einem Balkon oder der Terrasse kann ein Modul ohne Zustimmung aufgestellt werden.

Stecker-Solargeräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Der selbsterzeugte Strom fließt so in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.

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Expertenrat für Klimafragen stellt Defizite beim Sofortprogramm fest

Die beiden Ministerien hatten das Sofortprogramm vorgelegt, da die festgesetzten Jahresemissionsmengen im Jahr 2021 um gut zwei Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente überschritten wurden. Um das Ziel für 2030 noch zu erreichen, waren verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die der ERK nun evaluiert hat.

Dabei ist er zu der Einschätzung gekommen, dass es mit dem Sofortprogramm in den Jahren 2022-2027 zwar weiterhin zu Überschreitungen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes kommen würde. Diese sollten danach durch das Übertreffen der gesetzten Ziele ab dem Jahr 2028 wieder ausgeglichen werden, sodass das Ergebnis 2030 unter dem Strich wieder stimmt. Die Realisierung der von den Ministerien ausgewiesenen Treibhausgas-Minderungen hält der Expertenrat nur teilweise für wahrscheinlich.

Die beschlossenen Maßnahmen müssten dafür dringend weiter konkretisiert und ihre ausreichende Finanzierung bis 2030 sichergestellt werden.

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