Archiv für September 2022

Maßnahmen zur Sicherung der Stromerzeugung und Dämpfung des Kostenanstiegs

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine „zeitlich und inhaltlich begrenzte AKW-Einsatzreserve“ aus den beiden Atomkraftwerken Isar 2 und Neckarwestheim schaffen und hat eine Strompreisbremse vorgeschlagen. Durch die Strompreisbremse soll der Basisverbrauchgünstiger werden, ab einem gewissen Verbrauch jedoch der Marktpreis greifen, die Motivation zum Energiesparen also erhalten bleiben. Die Maßnahme soll durch die mindestens teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromproduzenten finanziert werden. Der deutsche Vorschlag wird aktuell auf EU-Ebene diskutiert. Strom und Gassperren sollen vermieden werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Kabinett beschließt weitere Entlastungen

Ein Schwerpunkt des Entlastungspaketes liegt auf Steuerentlastungen und Anpassungen. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beinhaltet neben der Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und der Erhöhung des maximalen Abzugsbetrags auf 1.000 Euro im Jahr auch die Anhebung des jährlichen linearen Afa-Satzes für nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellte Wohngebäude von zwei auf drei Prozent. Teil des Gesetzes sind darüber hinaus diverse Vereinfachungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.  

Mit einem Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuerlast an die Inflation angeglichen werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro, die Verschiebung der Tarifeckwerte, sowie die schrittweise Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024.

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen temporär vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Dadurch soll die Belastung durch die Gasumlage abgefedert werden. Da die Bundesregierung aktuell noch Einzelfragen prüft, ist deren Fälligkeit per Verordnung vom 16. September 2022 auf einen Zeitpunkt nicht vor dem 31. Oktober 2022 verschoben.

Da diese nur bei der Lieferung über das Erdgasnetz erhoben wird, unterliegen Lieferungen über andere Vertriebswege wie etwa Tankwagen oder Kartuschen weiter der Umsatzsteuerpflicht. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich für diesen Zeitraum auf circa 11,3 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuersenkung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular