Archiv für September 2022

Warum reine Online-Eigentümerversammlungen so wichtig sind

Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück der WEG. Hier werden die notwendigen Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, was passiert, wenn Versammlungen (pandemiebedingt) nicht stattfinden. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Erfahrungen und digitalen Möglichkeiten zu nutzen. Davon profitieren alle Seiten.

Online-Versammlungen lassen sich einfacher terminieren und schneller durchführen: An- und Abfahrtszeiten müssen nicht mehr zusätzlich eingeplant werden, der Ablauf wird effizienter. Neben der Zeitersparnis sind auch die deutlich niedrigeren Kosten ein gutes Argument. Raummiete, Reise- und Bewirtungskosten entfallen.

Die Teilnahmebereitschaft steigt, je unkomplizierter die Teilnahme ist: Die Reduktion des zeitlichen und finanziellen Aufwandes steigert die Teilnehmerquote und das Engagement, verbessert die Willensbildung in der Versammlung und stärkt damit letztendlich den demokratischen Prozess der Beschlussfassung.

Online-Meetings haben sich bewährt: Termine digital abzuhalten hat sich im sowohl geschäftlichen als auch im privaten Bereich etabliert, die Tools sind erprobt, die Durchführung geübt.

Beschlüsse können zeitnah und schneller gefasst werden: Eine Online-Versammlung kann mit wenig Vorlaufzeit angesetzt und durchgeführt werden, Beschlüsse sind deutlich schneller herbeizuführen.

Sanierungspläne nehmen Fahrt auf: Ohne Beschlüsse gibt es keine Sanierungsmaßnahmen. Während der letzten Jahre viele Eigentümerversammlungen ausgefallen, der Sanierungsstau wächst. Die schneller und einfacher durchzuführenden Online-Versammlungen führen dazu, dass Sanierungen beschlossen und umgesetzt werden können.

Auch im Genossenschafts-, Aktiengesellschafts- und Vereinsrecht sind Online-Versammlungen möglich: Das virtuelle Versammlungsformat hat sich hier bereits bewährt. Im Aktiengesetz wurde die Möglichkeit bereits dauerhaft verankert und im Vereins- und Genossenschaftsrecht liegen die entsprechenden Regelungen im Entwurf vor. Die analoge Verankerung im WEG ist ein logischer Schluss.

Die Regelung schränkt Wohnungseigentümer nicht ein, sie gibt ihnen neue Möglichkeiten: Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, Versammlungen in Präsenz oder im Hybrid-Modus abzuhalten. Für Eigentümergemeinschaften, die sich auf das Online-Modell einigen, gibt es eine weitere, an ihre Bedürfnisse angepasste Durchführungsvariante.

Kein Mitglied der Eigentümergemeinschaft verliert sein Stimmrecht: Die Durchführung der Online-Versammlung ist an Bedingungen geknüpft, die zwingend eingehalten werden müssen. Es gibt also Lösungsvorschläge, wie jedes Mitglied auch die Gelegenheit hat, deine Rechte auszuüben. Dazu gehört die Einwahlmöglichkeit per Telefon in den Online-Termin. Die bereits existierende Möglichkeit, das Stimmrecht per Vollmacht zu übertragen kann im Gesetz ergänzt werden durch die Möglichkeit, die Stimme auch telefonisch abzugeben.

Kostenersparnis für die Wohnungseigentümergemeinschaft: Nicht zu vergessen ist auch, dass Gemeinschaften bei der Durchführung von reinen online-Versammlungen für die Anmietung externer Räumlichkeiten keine Kosten mehr aufwenden müssen.

 

Derzeit ist geplant, eine gesetzliche Beschlusskompetenz für die Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen, die die Durchführung reiner Online-Versammlungen nur dann ermöglicht, wenn sie einstimmig beschlossen wird. Um die gesetzliche Möglichkeit praktisch anzuwenden, ist dringend erforderlich, dass ein einfacher Mehrheitsbeschluss oder zumindest eine Zweidrittelmehrheit ausreichend dafür ist. Es muss vermieden werden, dass die ganze Gemeinschaft durch die Blockade eines oder weniger Mitglieder nicht von den Vorteilen profitieren kann. Schließlich ist auch bei den bereits möglichen Hybrid-Versammlungen die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit zulässig. Allerdings zeigt sich auch, dass viele Vorteile von online-ETV schlichtweg noch nicht bekannt sind, oder negiert werden. Für letztere Auffassung werden krude Argumente, die leider sachlich oft falsch sind, aus dem Ärmel geschüttelt und Stimmung gemacht. Dies hilft mittelfristig nicht den Wohnungseigentümergemeinschaften, da die Personalnot bei Verwaltungen zunehmen wird, und das Medium der online-ETV hier ein echtes Instrument wäre, um dieser Not entgegenzuwirken.

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Zertifizierter Verwalter erst ab 2023?

Eigentlich sollte die Vorschrift bereits zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Damit hätten alle Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen „qualifizierten Verwalter“ i. S. d. des § 26a WEG geltend machen können. Jetzt steht im Raum, dass das Bundesjustizministerium die Inkraftsetzung um ein Jahr verschiebt.  Der VDIV hatte sich für die Zertifizierung der Verwalter stark gemacht, doch ein Aufschub sei aktuell das einzig Richtige, meint VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Bei den IHK mangele es an Prüfern, außerdem sei die Integration der Prüfungssoftware und Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet. Das bedeutet, dass nicht alle, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen wollen, sie auch bis Ende November ablegen können. Der Aufschub des Anspruchs auf einen zertifizierten Verwalter beugt somit einer Ungleichbehandlung zwischen den Verwaltungsunternehmen und unnötigen Rechtsstreitigkeiten vor.

 

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