Der Wirtschaftsplan hatte bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 21 Milliarden Euro vorgesehen. Laut Bundesregierung ist die Nachfrage nach der Förderung von Sanierungen im Jahresverlauf weiter stark gestiegen. Neben Nachholeffekten nach der mehrwöchigen Programmunterbrechung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang 2022 sei auch die absehbare Verschärfung ordnungsrechtlicher Vorgaben ein starker Treiber der Entwicklung. Deshalb sei eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich geworden. Der Titel ist Teil des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds.
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