Archiv für Juli 2022

Bundesrat möchte Grundlage für CO2-Stufenmodell ändern

Der Vorschlag: Die Vorgaben für Energieausweise so anzupassen, „dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der Kosten zwischen den Mietparteien zugrunde gelegt werden kann“. Nach Auffassung der Länderkammer hätte die Staffelung auf Basis des Gebäudestandards eine größere Steuerwirkung als die von der Bundesregierung geplante Abstufung nach dem tatsächlich abgerechneten Kohlendioxidausstoß, also nach dem Verbrauch. Darüber hinaus bittet der Bundesrat um Prüfung, wie Vermieter und Mieter von Wohnungen, die mit Wärme aus Anlagen versorgt werden, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden können. Außerdem dringt der Bundesrat darauf, Mietern zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen statt der vorgesehenen sechs Monate zwölf Monate Zeit zu geben.

Als Nächstes befasst sich die Regierung mit der eingereichten Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. „Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten“, so der Bundesrat.

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Virtuelle Hauptversammlungen als Dauerlösung – auch für WEG?

Die derzeit geltende temporäre Sonderregelung für Hauptversammlungen war Teil des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“. Sie sollte am 31. August 2022 enden. Zur Begründung der dauerhaften Etablierung der virtuellen Versammlung heißt es im Gesetz: „Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt. So konnten etwa steigende Teilnehmerzahlen in den Versammlungen beobachtet werden. Die vorübergehende Möglichkeit, das Fragerecht ins Vorfeld der Versammlung zu verlagern, hat zu einer höheren Anzahl von Aktionärsfragen und zur Erhöhung der Qualität bei der Beantwortung dieser Fragen beigetragen.“ Im nun verabschiedeten Gesetz wird die virtuelle Hauptversammlung an die Bedingung geknüpft, dass die Übertragung der gesamten Veranstaltung in Bild und Ton sichergestellt sein muss. 

Nun wird die Möglichkeit gefordert, auch die Ausnahmeregelung der Corona-Zeit für virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen im Grundsatz zu verstetigen. Die Sonderregelung aus § 5 Absatz 2 Nummer 1 des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ ist ebenfalls bis 31. August 2022 befristet. Als Grundlage für eine Dauerlösung hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/2532) vorgelegt. 

Bald könnte auch die Umsetzung von reinen Online-Eigentümerversammlungen in WEG möglich sein. Nachdem bei Aktiengesellschaften, Genossenschaften und bei Vereinen die Umsetzung in vollem Gange ist, erfolgte die erste Ankündigung der Regierung, an einem Gesetzentwurf auch für WEG zu arbeiten. Der VDIV Deutschland lehnt jedoch eine propagierte Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung zur Online-ETV ab.

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