Archiv für Juli 2022

Statistisches Bundesamt: Rekordanstieg bei Neubaukosten

Tim Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, kommentiert diese Entwicklung: „Für die Bauunternehmen bedeuten steigende Preise aber keinesfalls eine Ertragssteigerung. Im Gegenteil: die Baupreissteigerung ist ein Ergebnis explodierender Baumaterialpreise, auf denen die Unternehmen entweder sitzen bleiben, oder sich das Risiko erhöht, dass Investoren vor neuen Projekten zurückschrecken.“ Laut Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamtes haben sich die Preise für Stahlbeton in Stäben im Mai binnen Jahresfrist um 72,1 Prozent erhöht. Konstruktionsteile aus Holz sind um 16,5 Prozent teurer geworden, Betonerzeugnisse um 16,3 Prozent Lieferanten machen laut Müller kaum noch Preiszusagen. Die Angebotsabgabe sei daher für Bauunternehmen mit erheblichen Risiken verknüpft. Die Kalkulationen können durch die stetig steigenden Preise schlicht unbrauchbar werden. Als Lösungsansatz schlägt Müller daher vor: „Um die Risiken angemessen zu verteilen, empfiehlt es sich, eine Stoffpreisgleitung zu vereinbaren“, rät der Verbandsexperte.

 

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Anpassung des Energiesicherungsgesetzes soll Versorgungssicherheit gewährleisten

Wirtschaftsminister Robert Habeck erklärte, man könne eine Verschlechterung der Lages des Gasmarkts nicht ausschließen und man müsse sich vorbereiten. Man schärfe die Instrumente, um dafür sorgen zu können, dass auch im Winter die grundlegende Versorgung weiterhin gewährleistet werden könne.

Zum wurde nun das bestehende Preisanpassungsrecht des § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) präzisiert und konkretisiert. Zudem ist ein neues, alternatives Instrument geplant (saldiertes Preisanpassungsrecht des § 26 EnSiG). Dabei handelt es sich um eine Vorkehrung, bei welcher die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung von Gas gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können. Beide Optionen sollen derzeit nicht aktiviert werden, jedoch im Falle einer Verschärfung der Versorgungslage zur Verfügung stehen.

Des Weiteren wurden die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen, dass der Bund kurzfristig Unternehmen, die essenzielle Aufgaben für die Versorgungssicherheit erfüllen, stützt oder sich an ihnen beteiligt. Solche Stabilisierungsmaßnahmen sollen Preisanpassungen zuvorkommen.

Und schließlich kann die Bundesregierung notfalls Maßnahmen zur Einsparung und Reduzierung des Verbrauchs verordnen.

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