Archiv für Juli 2022

Diskussion um Absenkung der Mindesttemperatur in Wohnungen

Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) hält eine Anpassung des Rechtsrahmens und eine Absenkung der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 176 Grad nachts für möglich. Sowohl vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) als auch vom Deutschen Mieterbund kam hingegen deutliche Kritik. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz fand klare Worte: „Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig“, sagte sie der Deutschen Presseagentur. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits Mitte Juni in einem Fernsehinterview gesagt, Maßnahmen zum Energiesparen müssten „zur Not auch gesetzlich“ durchgesetzt werden. Ob die Herabsetzung der Mindesttemperatur dafür eine Option sei, ließ er offen. Es würden alle Gesetze, die einen Beitrag leisten, geprüft. Im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie äußerte sich Habeck besorgt über die aktuelle Lage der Energieversorgung: „Grund zur Beunruhigung ist durchaus gegeben.“ Dabei bezog er sich auf die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland über die Pipeline Nordstream-1. Die Gasspeicher stehen derzeit bei einem Stand von rund 60 Prozent. Geplant war, vor dem Winter einen Füllstand von 90 Prozent zu erreichen. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte die Lieferungen zuerst auf 60 Prozent, nun auf 40 Prozent des vereinbarten Gases gedrosselt. Auch durch Wartungsarbeiten an der Ostseepipeline wird die Lage verschärft. Nach Habeck müssen die fehlenden Mengen an Gas eingespart oder woanders zugekauft werden. Zudem soll die Industrie durch „Gas-Auktionsmodelle“ zum Gas-sparen motiviert werden. Neben der Industrie zielt Habeck auf das Einsparpotenzial der privaten Haushalte.

Auch die Bundesnetzagentur hält die Lage für angespannt. Eine Verschlechterung könne nicht ausgeschlossen werden. Allerdings: „Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet“, so die Bundesnetzagentur.

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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beinhaltet umfangreiche Regelungen, die den Ausbau der Energienetze vorantreiben sollen. Unter anderem wird dem Ausbau von Hochspannungsleitungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt. Die Netzplanung soll künftig konsequent am Zielt „Treibhausgasneutralität in 2045“ ausgerichtet werden. Dieses Ziel wurde unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

In den Gesetzentwurf der Bundesregierung waren umfangreiche Änderungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie eingegangen (Bundestagsdrucksache 20/2402).  

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