Archiv für Juni 2022

Solardächer: Bald europaweit Pflicht?

Die EU-Kommission schlägt vor, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 45 Prozent zu erhöhen. Bislang waren 40 Prozent geplant. Dieses ehrgeizige Ziel soll unter anderem durch eine spezielle EU-Solarstrategie erreicht werden: Die Photovoltaik-Kapazitäten sollen bis 2025 verdoppelt werden. Bis 2030 sollen dann 600 Gigawatt installiert werden. Bis 2025 soll die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Solarzellen für neue öffentliche und gewerbliche Gebäuden eingeführt werden, bis 2029 für Wohngebäude. Außerdem soll die Einführungsrate von Wärmepumpen verdoppelt und Maßnahmen zur Integration von geothermischer und solarthermischer Energie in modernisierte Fern- und Nahwärmesystem ergriffen werden.

Die Energieminister von Belgien, Österreich, Litauen, Spanien und Luxemburg hatten in einem Schreiben an die EU-Kommission wenige Wochen zuvor ein Solarstromgesetz vorgeschlagen, das über das nun vorgestellten REPower EU-Paket hinausging: Sie forderten, eine EU-weite Solardachpflicht auch für sanierte Wohnhäuser zu verankern.

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Die große Volksbefragung 2022 ist gestartet

Eigentümer und Verwaltungen haben in diesen Tagen von den Statistischen Landesämtern die Aufforderung zur Teilnahme erhalten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben knapp zwei Wochen nach Beginn des Zensus bereits 6,6 Millionen Eigentümer ihre Fragebögen ausgefüllt.

Gefragt wird dieses Mal nicht nur nach Eigentumsverhältnissen, Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten der Immobilie etc., sondern auch nach der Heizungsart und dem überwiegenden Energieträger, der Nutzung, Dauer und Gründen für einen Leerstand und Netto-Kaltmiete. Im Interview mit der Tageszeitung DIE WELT betont VDIV-Geschäftsführer, dass „die zusätzlich geforderten Auskünfte bei Wohnungseigentümern und Verwaltern zu deutlich erhöhtem Aufwand führen“.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird erstmals schwerpunktmäßig online durchgeführt. Die Befragten gelangen mit Hilfe eines Zugangscodes auf der Internetseite des jeweiligen Statistischen Landesamtes zum Fragebogen. „Wer den Online-Fragebogen nicht nutzen kann, kann über einen Papierfragebogen Auskunft geben. Dieses alternative Angebot ist besonders für Wohnungseigentümer, die nicht internetaffin sind, unverzichtbar“, erinnert Martin Kaßler. Mit der Aufforderung zur Teilnahme an der GWZ wurde über die Verfahrensweise vor informiert: In einigen Bundesländern wird dieser automatisch mit dem Erinnerungsschreiben vom Statistischen Landesamt verschickt. In anderen kann er telefonisch bei einer Hotline angefordert werden.

Der Ergebnisse des Zensus 2022 sollen im November 2023 veröffentlicht werden. Die Daten aus der erweiterten Gebäude- und Wohnungszählung sollen dann eine exaktere Planung der Wohnraumpolitik ermöglichen. So können beispielsweise die Bestandsmieten erstmals bundesweit verglichen und die Versorgung mit Mietwohnungen analysiert werden. Das ermöglicht eine gezieltere Wohnraumförderung

 

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