Archiv für Juni 2022

Idee aus Berlin: Mieten an Einkommen koppeln

Die CDU-Fraktion Berlin twitterte: „Ob verfassungswidriger Mietendeckel, rechtswidrige Vorkäufe, ein Mietenstopp und jetzt Mietobergrenzen nach Einkommen – SPD, Grüne und Linke überbieten sich beinahe täglich mit unerfüllbaren Forderungen und nicht abgesprochenen Vorstößen.“ Selbst beim Berliner Koalitionspartner stieß der Vorschlag auf Skepsis und Kritik. Kultursenator Klaus Lederer (Die LINKE) hält die Prüfung Zehntausender Mietverhältnisse für nicht praktikabel. „Das ist bestenfalls für Härtefälle eine geeignete Lösung“, ließ er im Interview mit dem Tagesspiegel verlauten. Gesprächsbereitschaft signalisierte hingegen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne): „Wenn Mietsteigerungen ans Einkommen gekoppelt werden, braucht es verbindliche Vereinbarungen, damit auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen noch eine Wohnung finden“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Auch auf Bundesebene gab es zahlreiche Reaktionen. Der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, sprach gegenüber der WELT von einem ersten Schritt „zu einem vollständig durchregulierten und behördlich überwachten Mietmarkt“. Daniel Föst, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bau- und Wohnungspolitik wird von der Zeitung folgendermaßen zitiert: „Jedes Mal, wenn das Gehalt steigt, steigt dann auch die Miete? Wenn man einen besseren Job hat, meldet man das bei der Mietpreisprüfstelle?”

Seit das Bundesverfassungsgericht im April 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hat, werden in der Hauptstadt die unterschiedlichsten Wege zur Begrenzung der Mieten diskutiert. Zuletzt hatte sich die Landesregierung für eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft über einen freiwilligen Mietenstopp verbunden mit einem Inflationsausgleich von einem oder zwei Prozent stark gemacht. Angesichts der hohen Inflation ist ein solches Mietmoratorium aus Sicht von Bau- und Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) nun keine Option mehr.

Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin hat angekündigt, seine Ergebnisse Ende Juni vorzustellen. Neben Regierungsvertretern und Politikern gehören auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mietervereins, der Sozialverbände und der Gewerkschaften zum Bündnis. 

 

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Grunderwerbsteuer: Vorbereitungen für Reform

Im Gespräch ist danach die Einführung eines ermäßigten Satzes, den die Bundesländer künftig auf bis zu null absenken könnten. Die käme einem Freibetrag auf einen Teil des Kaufpreises oder sogar die vollständige Summe gleich. Die Länder sollen durch den zweiten Steuersatz mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Besteuerung erhalten, um besser auf regional unterschiedliche Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagieren zu können.

Sie könnten dann selbst entscheiden, ob der reduzierte Steuersatz beispielsweise nur für den Ersterwerb von Wohneigentum oder auch für den Folgeerwerb gelten soll. Zu klären wäre auch, ob der reduzierte Steuersatz ausschließlich für private Käufer auch für soziale oder genossenschaftliche Bauvorhaben gelten soll. Laut Bundesfinanzminister Lindner steht die Beratung über die Reform noch am Anfang, das genaue Modell ist noch nicht klar.

Überlegungen zur Grunderwerbsteuer gibt es auch bei der Union: Sie will den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind unterstützen. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Ländern diese Möglichkeit einräumen, so eine Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 20/155). Darin fordern die Abgeordneten außerdem, die Bereitstellung des Baukindergeldes für bereits genehmigte Bauvorhaben sicherzustellen, eine auf vier Jahre befristete fünfprozentige Sonderabschreibung für energieeffiziente Wohngebäude ab Standard EH55 einzuführen, das KfW-Wohneigentumsprogramm auszuweiten und staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle zu entwickeln. Der Antrag mit dem Titel „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ wurde nach einer ersten Beratung im Bundestag am 20. Mai zur weiteren Behandlung an die Ausschüsse überwiesen.

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