Archiv für Juni 2022

Immobilienwirtschaftliche Verbände veröffentlichen Wohnungsbau-Barometer und 10-Schritte-Papier

Seit 2011 stieg die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohnungen an, im Jahr 2021 ist sie nun erstmals rückläufig – es wurden 12.983 weniger Wohnungen fertiggestellt als im Jahr 2020. Das entspricht einem Rückgang um 4,2 Prozent. Die Zahl der Fertigstellungen liegt damit weit hinter den Zielen der alten und noch viel weiter hinter den Zielen der neuen Bundesregierung. Nicht zu übersehen ist: Die Kluft war schon bei einem niedrigeren Anspruch und in einer deutlich ent­spannteren internationalen Lage beachtlich. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler und die Spitzenvertreter der beteiligten Verbände betonten bei der Präsentation, dass die Immobilienverbände bereitstehen, die Bundesregierung bei diesem doppelten Kraftakt entschieden zu unterstützen. In einem gemeinsamen Papier „Zehn Schritte für 400.000“ legten sie Vorschläge für Maßnahmen vor, die den Schub beim Wohnungsbau trotz angespannter Lage vorantreiben sollen.

Angesichts massiver Preiserhöhungen und anhaltenden Materialmangels setzen die Vertreter der Immobilienwirtschaft auf Beschleunigung und Entbürokratisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und auf eine neue Förderpolitik. „Die konkreten Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ,Klimafreundliches Bauen‘ müssen möglichst früh definiert werden“, fordert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit, die durch ausreichend Prüfkapazitäten sicherzustellen sind. Die zu erwartenden Förderprogramme sollten frühzeitig kommuniziert werden, um Planungssicherheit bei den Bauherren sicherzustellen. Beachtet sollte dabei werden, dass mit einer höheren CO2-Einsparung, auch der Förderungsanteil zunimmt.“

Weitere in dem gemeinsamen Papier vorgestellte Schritte sind unter anderem eine schnellere Bereitstellung von Grundstücken, die Schaffung von. steuerlichen Anreizen und die Reduzierung von Problemen bei der Finanzierung. Wichtig sei auch, dass keine weiteren Verschärfungen im Mietrecht dazukämen und dass das Bauordnungsrecht vereinheitlicht würde. Die Mammutaufgabe Klimaschutz sollte effizient angegangen und die Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Fortsetzung der „Innovationspartnerschaft“ mit der Wohnungswirtschaft, die Im Koalitionsvertrag zugesagt wurde, sollte zügig gestartet werden.

Das Papier mit allen Details der Maßnahmen finden Interessierte hier

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Kabinett beschließt Stufenmodell zur CO2-Preis-Aufteilung

Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des Gebäudes soll der CO2-Preis für fossile Brennstoffe künftig prozentual anteilig gemäß den Verantwortungsbereichen auf Mieter und Vermieter umgelegt werden. Vermieter von Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>= 52 kg CO2/m²/a) müssen 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. In Gebäuden mit einem Effizienzstandard, der mindestens EH55 entspricht, müssen Mieter die Kosten alleine bestreiten. Ziel ist, Anreize zu schaffen: Auf Vermieterseite sollen mehr energetische Sanierungen forciert werden. Der Mieter wird zur Ressourceneinsparung motiviert.

Aus Sicht des VDIV Deutschland ist das Stufenmodell angemessener als die ursprünglich diskutierte 50/50 Aufteilung, jedoch ist davon auszugehen, dass sowohl Mieter als auch die vermietenden Eigentümer in Wohnungseigentumsanlagen einen deutlich erhöhten Informations- und Beratungsbedarf haben werden. Zusätzliche gerichtliche Klärungsfälle sind zu erwarten. Auch der Gesetzgeber schließt nach seiner Begründung im Gesetzentwurf nicht aus, dass es im Mietverhältnis anfänglich Unsicherheiten in der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen geben wird.

Die mit dem Gesetz angestrebte Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter soll einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele leisten. Die aktuelle Lage und die explodierenden Preise für fossile Brennstoffe bringen insgesamt hohe gesellschaftspolitische Herausforderungen und Belastungen für die Bevölkerung mit sich, die zukünftig schwer kalkulierbar sind. Auch die deutlich gestiegenen Material- und Handwerkerkosten machen es vermietenden Eigentümern nicht leicht, energetische Sanierungen schnell umzusetzen. Hinzu kommen die seit zwei Jahren in vielen Eigentümergemeinschaften aufgrund der Pandemie ausgefallenen Eigentümerversammlungen. Da der Gesetzgeber bislang keine Möglichkeit zulässt, reine Online-Eigentümerversammlungen einzuführen, können wichtige und kostenintensive Beschlüsse zur energetischen Sanierung nicht gefasst werden.

Der VDIV Deutschland fordert daher, das Inkrafttreten des im Entwurf vorliegenden CO2KostAufG um mindestens ein, besser noch zwei Jahre zu verschieben. „Sowohl Mieter als auch Vermieter sind aktuell mit immens steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Zudem bedarf es bei der Einführung energieeffizienter Maßnahmen zur Senkung der CO2-Kosten eines langen zeitlichen Vorlaufs bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Dem muss Rechnung getragen werden“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV.

Die Regelung im vorgesehenen § 11 CO2KostAufG-E sieht eine gesetzgeberische Evaluierung durch Vorlage eines Erfahrungsberichts im September 2026 vor. Der VDIV Deutschland hält eine Prüfung der Effizienz, Praktikabilität und Zweckmäßigkeit des Verfahrens sowie die geplante statistische Erfassung der Kostenaufteilung über alle betroffenen Mietverhältnisse hinweg für notwendig und sinnvoll. Im Rahmen der Erstellung eines Erfahrungsberichts sollten jedoch auch die Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit der privat vermietenden Eigentümer untersucht werden, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Der VDIV Deutschland regt zudem an, dass gerade bei privat vermietenden Eigentümern die eingenommenen Mittel aus der CO2-Bepreisung für weitere spezielle Förderanreize verwendet werden, die insbesondere im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Wirkung entfalten. Programme sollten dabei stärker auf WEG konzentriert werden.

Das Gesetz wird im nächsten Schritt vom Bundestag beraten. Ob es die Instanz passiert, ist derzeit umstritten. So kritisieren Verbände, dass das Gesetz in der aktuellen politischen Lage nicht zielführend wirken kann.

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