Archiv für April 2022

Diskussion über Umgang mit Mietwucher

Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Mietwucher leichter erkannt wird. Künftig soll eine Miete bereits dann als überhöht verfolgt werden können, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt. Zudem soll der Mieter vor Gericht nicht mehr nachweisen müssen, dass er sich lange erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht hat.
Die bestehende Vorschrift sei in der Praxis durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend wirkungslos geworden. Entsprechende Anpassungen sollen Abhilfe schaffen. So würden die bisherigen Darlegungs- und Beweisprobleme in Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise in zivilrechtlichen Rückforderungsverlangen nach Auffassung der Länderkammer „erheblich entschärft“. Die maximale Höhe des Bußgeldes soll nach Willen der Länderkammer von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden und somit vor Mietpreisüberhöhung abschrecken.

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Befristete Neubau-Förderung des Energieeffizienzhauses 40

Die Förderung des Effizienzhausstandards 40 gibt es künftig nicht mehr in der einfachen Variante, sondern ausschließlich in den Sonderklassen Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden die Stufe 40 plus. Außerdem können private und gewerbliche Antragsteller künftig nur noch eine Kreditvariante beantragen. Eine Zuschussvariante wird nur noch für Kommunen angeboten. Darüber hinaus haben sich Umfang und Inhalte der Förderung geändert. Für die EE-Stufe beträgt der Fördersatz 10 Prozent, für die beiden anderen Stufen 12,5 Prozent. Förderfähig sind jeweils maximal 150.000 Euro je Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden 30 Millionen Euro je Vorhaben. Dabei werden künftig ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Das Programm endet in dieser Form am 31.12.2022. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass das Budget früher ausgeschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt gibt es dann nur noch die Neubauförderung im Programm EH/EG40-Nachhaltigkeit mit einem Fördersatz von 12,5 Prozent. Das ab Januar 2023 folgende Programm soll dann anspruchsvollere Fördervoraussetzungen haben und vor allem den Aspekt Nachhaltigkeit stärker berücksichtigen.

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