Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Der Steuervorteil soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 wirksam werden. Zudem soll die bereits für 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auch in den Jahren 2022 und 2023 gelten. Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bislang 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben werden. Der Gesetzentwurf ist gleichlautend mit dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/1333.
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses begrüßten unter anderem Sachverständige des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Bundes der Steuerzahler die geplanten Entlastungen für Arbeitnehmer. Allerdings seien diese angesichts der stark gestiegenen Inflationsrate und der massiven Energiepreiserhöhungen nicht ausreichend. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. April ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
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