Archiv für April 2022

Gutachten: Enteignung von Wohnungskonzernen ist in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig

Im Zentrum der gesellschaftspolitischen Enteignungsdebatte steht der Sozialisierungsartikel 15 GG. Er wurde in den 70 Jahren seines Bestehens noch nie angewendet und wird sehr unterschiedlich interpretiert. Zugleich fehlt jegliche Rechtsprechung zu den Auslegungen. Die Autoren des im März erschienenen Gutachtens „Grundrechtliche Rahmenbedingungen für eine Vergesellschaftlichung großer Wohnungsunternehmen“ –  Prof. Dr. Jürgen Kühling und Moritz Litterst von der Universität Regensburg – argumentieren nun mit der Entstehung des Artikels 15. Danach sei eine Sozialisierung nur dann zu legitimieren, wenn es darum gehe „eine auch gesellschaftsrelevant problematische Macht marktdominanter Unternehmen zu bekämpfen“.

Nach aktuellen Feststellungen des Bundeskartellamtes gebe es jedoch auf dem Berliner Wohnungsmarkt keine marktdominanten Unternehmen. Als zweiten kritischen Punkt benennen die Gutachter die Höhe der Entschädigung. Geplant ist eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert. Die Juristen erörtern die höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Angemessenheit von Entschädigungen und der Orientierung am Verkehrswert und kommen zu dem Ergebnis „Die in der höchstgerichtlichen Entscheidungspraxis herangezogenen Aspekte, die einen Abzug vom Verkehrswert zu rechtfertigen vermögen, liefern den Befürwortern einer deutlich reduzierten Entschädigung beim Berliner Vorhaben nur wenige Anhaltspunkte.“ Unterm Strich ist das Vorhaben laut Gutachten ein „Tanz am verfassungsrechtlichen Abgrund“. Das Fazit: „Eine Vergesellschaftung von Immobilienbeständen steht auf verfassungsrechtlich unsicherem Boden.“

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EBZ-Studie: Fachkräftemangel in der Branche erreicht neue Dimension

Besonders gravierend ist der Fachkräftemangel im technischen Bereich: 84 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, die Rekrutierung von technischen Führungskräften werde immer schwieriger; 88 Prozent beklagten, nur schwer technische Fachkräfte zu finden. Und auch im kaufmännischen Bereich sei die Rekrutierung von Personal zusehends problematischer. Die Branche steht jedoch auch vor wachsenden Herausforderungen, die Klimawende, Nachhaltigkeit und Digitalisierung mit sich bringen. Angesichts dessen und der demografischen Veränderungen wird sich der Fachkräftemangel aus Sicht von EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann weiter verschärfen. „Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird sich Demografie-bedingt kontinuierlich bis 2030 verschlechtern.“

Das allgemeine Interesse an Wissensausbau durch Fort- und Weiterbildungen sei in der Immobilienwirtschaft laut dem Ergebnisbericht gestiegen. „Die Hälfte aller Unternehmen, die Unterstützung für die Erreichung der Klimaschutzziele benötigen – immerhin fast 94 Prozent –, wünschen spezielle Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Fach- und Führungskräfte zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Doch auf der Liste der gewünschten Qualitäten von Fach- und Führungskräften stehen daneben auch Kompetenzen in Sachen Veränderungsmanagement und Agilität“, so das EBZ. Als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen nennt die Stiftung aktives Personalmanagement und Recruiting.

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