Archiv für August 2021

Enteignungsdebatte in Berlin: Wohnungswirtschaft von den Grünen erpresst?

Die Grünen wollen einen Kompromiss mit der Wohnungswirtschaft eingehen. Der Vorschlag: Die drohende Enteignung Berliner Wohnungsunternehmen (» der VDIV berichtete) bzw. eines großen Teils ihrer Wohnungsbestände soll abgewendet werden. Dafür soll ein Mietenschutzschirm eingeführt werden. Mehr als die Hälfte der Wohnungen müssten zu günstigen „gemeinwohlorientierten“ Konditionen angeboten werden.

Dadurch will die Partei den Wohnungsmarkt entspannen. Die günstigen Wohnungen sollen einen Anstieg der „ortsüblichen Miete“ im offiziellen Mietspiegel verhindern. Die Forderungen der Grünen an die Wohnungsunternehmen sind ein fünfjähriges Mietenmoratorium und der dreijährige Verzicht auf Dividenden. Die Gewinne sollen komplett in Modernisierung und Neubau investiert werden. Trotz der angedachten Modernisierungen sollen sich die Mietpreise jedoch nicht erhöhen dürfen. Sollten die Unternehmen diese Pflichten erfüllen, würden sie sich als gemeinwohlorientiert qualifizieren. Dafür winke ihnen eine bessere Förderung und Zugriff auf städtische Wohnungsbauflächen.

Sollten diese Forderungen von den Unternehmen hingegen nicht angenommen werden, sei die Enteignung immer noch eine Option, hieß es aus der Partei. Die Kritik aus der Wohnungswirtschaft ist groß. Beanstandet werden die erpresserische Vorgehensweise und die indirekte Einführung eines verfassungswidrigen Mietendeckels, der als Mietenschutzschirm deklariert wird.

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Bestellerprinzip: Mieter sparen, Makler zahlen drauf

Am 1. Juni 2015 trat das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft , um Mieter von der Maklercourtage zu entlasten. Seitdem gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, zahlen muss (» der VDIV berichtete). Laut Evaluierung der Wirtschaftsberatung DIW Econ im Auftrag der Bundesregierung wurde das Ziel im Wesentlichen erreicht.

Mieter würden überwiegend entlastet, da sie im Schnitt 2,4 Monatsmieten sparten. Das Gutachten sieht die gefürchteten Nebeneffekte nur zum Teil erfüllt. Die Regierung sieht daher keinen Bedarf weitere Novellierungen anzustreben.

Auswirkungen in der Maklerbranche

Doch die Auswirkungen auf die Maklerbranche sind nicht unwesentlich. Dort sind deutliche Einbußen zu vermerken. Etwa 50 Prozent der befragten Makler gaben Umsatzeinbußen von durchschnittlich 37 Prozent an. Nur 15 Prozent der Maklerbüros sprachen hingegen davon, keine Folgen gespürt zu haben. Vor der Einführung nutzten 62 Prozent der Vermieter einen Makler, nun sind es nur noch 35 Prozent. Vermieter gehen seit der Neuregelung häufiger in die Selbstvermarktung und auch Hausverwaltungen werden seitdem verstärkt mit der Mietersuche bemüht.

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