Archiv für August 2021

Umwandlungsverbot für Berlin

Die Umwandlung von Miet- in Eigentum soll in Berlin bis 2025 genehmigungspflichtig sein. So hat es der Berliner Senat jüngst beschlossen. Grundlage dafür sind das neue Baulandmobilisierungsgesetz und das darin enthaltene Umwandlungsverbot, das seit dem 23. Juni in Kraft ist (» der VDIV berichtete). Die neue Rechtsverordnung weist die komplette Stadt Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. In der Folge kann das Umwandlungsverbot greifen.

Durch das Umwandlungsverbot bedarf die Bildung von Wohneigentum in Gebäuden ab fünf Wohnungen künftig einer Genehmigung. Eine Ausnahme dabei bildet der Verkauf an den Mieter. So soll der „Verlust an bedarfsgerechtem Mietwohnraum in der gesamten Stadt“ gemindert werden.

Für die Ausweisung eines Gebiets als angespannter Wohnungsmarkt müssen vier Kriterien gemäß § 201a BauGB erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Auch die Mietbelastung der Haushalte muss den bundesweiten Durchschnitt übersteigen. Weitere Kriterien: Die Neubautätigkeit deckt nicht den Wohnbevölkerungswachstum und es besteht – trotz großer Nachfrage – geringer Leerstand.

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E-Mobilität: Millionenmarke geknackt

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist mittlerweile die Millionenmarke an Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen geknackt worden. Von diesen E-Mobilen sind 50 Prozent batteriebetrieben, die restlichen sind Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das Ziel von Regierung und Industrie, eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bringen, wurde mit der Neuzulassung von 57.000 E-Fahrzeugen im Juli 2021 endlich erreicht.

Mitte 2020 hatte die Verbreitung von E-Autos einen ersten Sprung gemacht. Auch das Jahr 2021 startete mit starken Zulassungszahlen (» der VDIV berichtete). Von Januar bis Juli 2021 wurden mehr als 350.000 Elektro-Pkw zugelassen. Dazu beigetragen haben laut BMU die Innovationsprämie aus dem Juli 2020, das Maßnahmenpaket zur Forschungsförderung, der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie steuerliche Maßnahmen.

Weitere Maßnahmen

Der essenzielle Ausbau der Ladeinfrastruktur soll mit vielfältigen Fördermöglichkeiten weiter vorangebracht werden. Mit einem in Kürze startenden Programm, das 500 Millionen Euro umfasst, sollen 30.000 öffentlich zugängliche Ladepunkten aufgebaut werden. Seit April 2021 wird mit „Ladeinfrastruktur vor Ort“ außerdem der Bau von Ladepunkten an günstigen Orten des Alltags unterstützt. Eine weitere Förderrichtlinie zielt auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz und bei Firmenflotten zielt ab. Diese soll noch in diesem Sommer starten. Nach weiterer Aufstockung werden private Ladevorrichtungen mit insgesamt 800 Mio. Euro gefördert (» der VDIV berichtete).

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