Nach monatelanger Diskussion hat der Bundesrat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das hat den Wegfall des Nebenkostenprivilegs bei den Kabelkosten (» der VDIV berichtete) zur Folge. Die Meinungen von Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützern zu den Auswirkungen sind sehr konträr.
Bis 2024 gilt eine Übergangsfrist. Ab dann sollen Mieter zum einen für den Internet-Ausbau direkt zahlen müssen. Zum anderen dürfen Vermieter Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr auf die Mieter umlegen. Ab 2024 werden somit Mieter eigene Verträge abschließen können. Verbraucherschützer sehen Wahlfreiheit, sinkende Kosten und vermehrten Wettbewerb.
Der VDIV sieht das Vorgehen hingegen nicht als zielführend und fürchtet steigende Kosten. Auch wird kritisiert, dass es zu Planungsunsicherheiten für den Breitbandausbau kommen kann. Von einem deutlichen Mehraufwand und höheren Kosten für die Verwaltungsbranche ist die Sprache.
Ebenso sind wohl für Mieter mit geringem Einkommen erhebliche Nachteile zu erwarten. So werden die Kosten nicht mehr als Betriebskosten aufgeführt und somit nicht mehr vom Wohngeld gedeckt. Sie müssen vom Mieter auch bei wenig Haushaltsbudget fortan selbst getragen werden.
Auch steht die kurze Übergangsfrist unter Kritik, denn Verträge für Millionen Haushalte müssen neu verhandelt und zudem künftig einzeln abgerechnet werden. Daraus resultieren durch den gestiegenen Mehraufwand zusätzliche Kosten für Immobilienverwaltung.
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