Archiv für Juli 2021

Klimaschutz: Länder vor Gericht verklagt

Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Anfang Juli verklagt. Grund für die Klimaklage sei, dass Klimaschutzgesetze auf Bundesebene nicht ausreichen würden. Auch die einzelnen Bundesländer müssten gesetzliche Maßnahmen fassen. Dies sei in den beklagten Ländern nicht der Fall.

Ohne das Mitwirken der Bundesländer und dem Fassen gesetzlicher Regulierungen könne das Pariser Klimaziel nicht erreicht werden, so die DUH. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden die Umsetzung von Windkraft und ein Mangel an Fristen von den Klimaklägern kritisiert. In Brandenburg wurden schlicht noch keine Gesetze zum Schutz des Klimas verabschiedet.

Doch nicht nur die Länder werden von den Jugendlichen und der Umwelthilfe in die Mangel genommen, auch bei Gebäudesanierung und dem Verkehrsbereich sehen sie derzeit kein engagierteres Vorgehen.

Tragende Rolle der DUH in der Klägerschaft

Auch bei der Klage gegen die Bundesregierung im April war die DUH in der Klägerschaft vertreten. Die Bundesregierung war nach dem Gerichtsentschluss gezwungen, die Klimaschutzgesetze zu verschärfen und Ziele nachzubessern (» der VDIV berichtete). Ob das Bundesverfassungsgericht der Klage gegen die Länder zustimmt, ist noch offen.

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Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen: Neuigkeiten aus Berlin

Nachdem die Forderungen nach Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen durch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin immer größer wurde (» der VDIV berichtete), ist nun das notwendige Quorum erreicht worden. Das bedeutet, dass die Berliner über eine Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen abstimmen dürfen – der Senat müsste dann einen Gesetzentwurf vorlegen. Zur Umsetzung ist er jedoch rechtlich nicht gebunden.

Nachdem mehr als sieben Prozent der stimmberechtigten Berliner das Volksbegehren unterschrieben haben, wird nun am 26. September, parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl, abgestimmt. Die Enteignungsforderung betrifft rund ein Dutzend Unternehmen mit insgesamt 240.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Die Initiative möchte die Unternehmen mit Wiedergutmachungen von rund 10 Milliarden Euro in Form von Entschädigungsbonds, also Wertpapieren mit dem Nominalwert der Entschädigungshöhe, vergüten. Die Schätzung des Senats ist gut drei Mal so hoch und beläuft sich auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Die Höhe ist ein Grund, warum zahlreiche Kritik laut wird, vor allem vor dem Hintergrund, dass Berlin bereits jetzt hochverschuldet ist und die Entschädigungen die Stadt Milliarden kosten würde.

In der Politik ist derzeit keine Mehrheit für die Umsetzung absehbar. Für eine Enteignung sind die Jusos und die Linke. Dagegen positionieren sich die SPD, Teile der Grünen, FDP und CDU. Die Wohnungswirtschaft sieht die Gefahr, dass allein schon die Debatten über eine mögliche Enteignung interessierte Investoren abschrecken könnte. Um die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zu lösen, sollte vielmehr der Wohnungsbau gestärkt werden – auch der geförderte.

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