Archiv für Juli 2021

Corona und Großstädte: Langanhaltender Wachstumstrend unterbrochen

Das seit nun gut 15 Jahren anhaltende Großstadt-Wachstum wurde im Jahr 2020 ausgebremst – zurückzuführen sei das auf die Corona-Pandemie. Zu dieser Erkenntnis kam das Helmholtz-Zentrum (UFZ) in Leipzig. Für eine Studie werteten sie die Einwohnermeldedaten von 15 deutschen Großstädten aus. Auch im Jahr 2021 wird mit keinem neuen Wachstum gerechnet.

Betroffen seien davon fast alle deutschen Großstädte. Analysiert wurden für die Studie die Städte Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln, München, Leipzig, Dresden, Hannover, Düsseldorf, Essen, Bremen, Stuttgart, Nürnberg, Dortmund und Duisburg. Bis zur Pandemie war in fast allen Städten ein Wachstumstrend zu beobachten. Zwischen 2017 und 2018 beispielsweise im Mittel um ein halbes Prozent. Im nachfolgenden Jahr gab es noch ein Wachstum von 0,36 Prozent, 2020 war dann der erste Einwohnerrückgang von 0,18 Prozent festgestellt worden. Ausnahmen bilden lediglich Leipzig, Hamburg und München, wo es ein kleines Wachstum gab.

Gründe für die Trendunterbrechung

Die Auslöser sieht das UFZ in der corona-bedingten geringen Zuwanderung, einer niedrigen Geburtenrate und den gestiegenen Sterbefällen. Die UFZ-Mitarbeiter schrieben zu den neuen Entwicklungen: “Wie es aussieht, wurden im ersten Corona-Jahr 2020 langjährige Trends der Einwohnerentwicklung in Deutschlands 15 größten Städten gebremst, beziehungsweise unterbrochen.“

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Vivawest wegen Kabelanschluss-Zwang angeklagt

Wer bei Vivawest, einem der größten Wohnungsanbietern Nordrhein-Westfalens, eine Wohnung mietet, muss einen Kabelanschlussvertrag gleich mitabschließen. Weil die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hier weder Wahlmöglichkeit noch ein Kündigungsrecht sieht, wurde Klage eingereicht. Wem Recht zugesprochen wird, muss nun der Bundesgerichtshof klären.

Die Kabelgebühr betrifft rund 108.000 von mehr als 120.000 Wohnungen der Vivawest. Abgerechnet werden diese mit den anfallenden Betriebskosten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs fordert, dass die Kabelversorgung nach zwei Jahren kündbar ist, oder in den Mietverträgen aufgenommen wird, dass die Gebühren nur für ein Jahr zu zahlen sind.

Die Klage hatte bei den Vorinstanzen keinen Bestand und wurde somit abgewiesen. Die Forderungen könnten nicht verlangt werden, hieß es. Die nun ausstehende Entscheidung des BGH soll nicht nur für die Mieter des betroffenen Unternehmens eine Rolle spielen, sondern könnte auch für viele andere Mieter bestehende Vertragsregelungen ändern.

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