Archiv für Juni 2021

Erneut Änderungen: CO2-Kosten trägt der Mieter

Zuletzt war monatelang eine 50/50-Lösung im Gespräch und galt auch als weitgehend beschlossen (» der VDIV berichtete), nun soll doch wieder ein ganz anderer Ansatz her: In letzter Sekunde wurde der Kompromiss verworfen, und die CDU/CSU-Fraktion setze sich mit ihrem Vorhaben durch, dass weiterhin die Mieter selbst für die CO2-Bepreisung aufkommen.

Während Mietervertreter die 50/50-Lösung unterstützten und als gerecht empfanden, gab es zahlreiche Kritik von Seiten der Immobilienwirtschaft: Der Ansatz sei unangemessen, da die Lenkwirkung beim Mieter liege. Der Vermieter müsse für das Heizverhalten seines Mieters zahlen, auf das er keinerlei Einfluss habe.

Die Staatssekretäre aller Ministerien hatten sich am 31. Mai auf den 50/50 Kompromiss verständigt. Beim letzten Kabinettsentschluss konnte sich kurzerhand die Union gegen den Regierungspartner SPD durchsetzen, mit der Folge, dass der Mieter künftig weiterhin allein zahlt. „Die hälftige Umwälzung der CO2-Verbrauchskosten auf die Vermieter stellt einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips dar“, erklärte Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher der Unionsfraktion für Recht und Verbraucherschutz vor der Entscheidung. Die Klimaziele zu erreichen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie dürfe nicht zu Lasten der Vermieter gelöst werden.

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Endlich Klarheit beim Smart-Meter-Rollout

Seit dem Wirtschaftsausschuss vom 23. Juni ist klar: Der Rollout intelligenter Messsysteme kann wie geplant weitergehen. Auch der Bundestag stimmte zu. Damit dies möglich war, mussten einige Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz (msbG) vorgenommen werden. Nun soll dadurch wieder Rechtssicherheit herrschen. Unsicherheiten waren zuletzt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster im März entstanden (» der VDIV berichtete).

Das Gericht hatte die Markterklärung des Bundesministeriums für Informationstechnik für voraussichtlich verfassungswidrig erklärt. Das Problem war, dass die Kriterien für eine entsprechende Zertifizierung der Geräte nicht erfüllt werden konnten. Das bezog sich beispielsweise auf die Interoperabilität, die Befähigung von Systemen, nahtlos miteinander zusammenzuarbeiten.

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