Archiv für Juni 2021

Kabinett beschließt ImmoWertV-Reform

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) soll novelliert werden. Mit ihr soll die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Die Novelle wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Als nächstes steht die Prüfung des Bundesrates am 25. Juni an. Sollte alles wie geplant umgesetzt werden, werden die Änderungen ab Anfang 2022 gelten.

In der ImmoWertV 2021 werden verschiedene Richtlinien und Regulierungen zusammengefasst. Momentan gelten die alte ImmoWertV von 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien von 2006. Eine Zusammenfassung soll die Übersichtlichkeit verbessern und allgemein zu einer besseren Nutzerfreundlichkeit führen. Die Zusammenlegung hat daher praktische Gründe, inhaltliche Änderungen sind nur in beschränktem Umfang geplant.

Neben dem neuen Regelwerk sind noch Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV unter dem Titel ImmoWertA geplant. Diese sollen weitergehende Hinweise, die zum Verständnis beitragen sollen, enthalten. Weitere Regelungen sind hier nicht vorgesehen.

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Weiterer Anstieg bei Baugenehmigungen und Fertigstellungen

Bei den Baugenehmigungen ist weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen (» der VDIV berichtete). Und auch der Anstieg der jährlichen Baufertigstellungen setzt sich im Jahr 2020 weiter fort. Die Tendenz, die 2011 mit rund 183.000 Wohnungen begann, führte vergangenes Jahr mit 306.376 fertiggestellten Wohnungen, ein Plus von 4,6 Prozent zum Vorjahr, zu einem neuen Höchststand seit 2001. Das teilte das Statistische Bundesamt in Pressemitteilungen im Mai mit.

Den höchsten Anstieg unter den Neubauten (273.769) verzeichneten Mehrfamilienhäuser mit 7,2 Prozent. Diese machen mit 153.377 Bauten auch den Großteil (56 Prozent) der neu errichteten Gebäude aus. Doch auch Eigentumswohnungen verzeichnen mit einem Anstieg von 5 Prozent auf 68.537 Neubauten ein Wachstum.
Die Zahl der Baugenehmigungen ist deutlich über der der Fertigstellung und verdeutlicht den Bedarf am Markt: Mit insgesamt 368.589 ist sie im Jahr 2020 um 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch 2021 ist bisher ein Zuwachs der Baugenehmigungszahlen zu vermerken. Nach den 30.058 neu genehmigten Wohnungen im Februar (Plus zum Vormonat von 6,3 Prozent) wurden im März 38.204 neue Wohnungen genehmigt. Ein Plus von 7 Prozent.

Da die Zahlen der Baugenehmigungen sich stark von denen der Baufertigstellungen unterscheiden und diese teils stark übertrumpfen, ist davon auszugehen, dass ein immer größer werdender Überhang entsteht. Es ist daher notwendig das momentane Bautempo zu erhöhen. Nur durch schnelle Baufertigstellung wird der Neubaubedarf gedeckt und hilft genügend Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum zum Zweck der privaten Altersvorsorge zu schaffen. Neben dem unzureichenden Neubau wirkt sich zusätzlich das Umwandlungsverbot kontraproduktiv auf ein angemessenes Immobilienangebot aus.

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