Archiv für Mai 2021

Einigung über die Ladesäulenverordnung: Kartenleserpflicht kommt

Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) auf den Weg gebracht. Ein einheitliches Bezahlsystem soll das Laden von Elektroautos an öffentlich zugänglichen Ladestationen erleichtern. Somit wurde im Konflikt zwischen dem federführenden Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium ein Kompromiss erarbeitet.

Der Streit bezog sich auf Lesegeräte für Kredit- oder Girokarten. Das Wirtschaftsministerium hatte, die Energiewirtschaft unterstützend, eine Pflicht für das Anbringen abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit unnötigen Kosten. Zudem sei eine webbasierte Lösung mit dem Smartphone eine modernere Methode. Für Kartenlesegräte sprachen sich Finanzministerium und Kreditwirtschaft aus.

Die Novelle sieht nun vor, dass Ladesäulenbetreiber künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Diese Regelung für ein einheitliches Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden – eine Nachrüstpflicht für bereits betriebene Ladesäulen besteht nicht.

„Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten“, heißt es von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Mit der neuen Verordnung könnten auch Nutzer ohne Smartphone ihre Fahrzeuge an öffentlichen Säulen Strom jederzeit laden und bezahlen. Zudem solle die Lösung dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren, da Kreditkarten grenzüberschreitend einsetzbar seien. Der Energieversorgerverband BDEW sieht die Neuregelung kritisch, die Karteleser-Vorschrift sei zu teuer und bürokratisch und werde den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschweren. Wie der Autoindustrie-Verband VDA sprechen sich die Energieversorger für das Beibehalten der Zahlung per App oder Ladekarte aus – den Plänen der Regierung zufolge soll beides weiterhin als Option möglich sein, aber nur als Ergänzung zum obligatorischen Kartenlesegerät.

Die LSV-Novellierung sieht darüber hinaus vor, dass neu errichtete Ladepunkte ab Juli 2023 über eine Schnittstelle verfügen müssen, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln. Zudem sollen künftig Normalladepunkte mit fest installiertem Kabel erlaubt sein – dies galt zuvor nur für Schnelllader. Außerdem besteht Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme – bislang waren es mindestens vier Wochen vor Aufbau.

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Forderung nach Enteignung in Berlin wird größer

Nach dem Aus des Berliner Mietendeckels (» der VDIV berichtete) fordern immer mehr Bürger die Enteignung großer Wohnungsunternehmen. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die für eine Vergesellschaftung ist, gewinnt laut einer Umfrage immer mehr an Kraft und Befürworter.

Während bei einer Befragung 2019 noch eine deutliche Mehrheit von rund 61 Prozent der Berliner eine Enteignung ablehnte, sind nun nach dem Kippen des Mietendeckels nur noch 43 Prozent dagegen. Besonders junge Leute sehen in Enteignungen einen möglichen Weg, rund 57 Prozent sprachen sich dafür aus. Auch kann bei den CDU-Wählern ein Meinungswechsel festgestellt werden: Vor dem Mietendeckel kam eine Enteignung für jeden fünften Wähler infrage – inzwischen für jeden dritten. Dies fand Infratest Dimap bei aktuellen Erhebungen heraus.

Derzeit ist nicht auszuschließen, dass das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ erfolgreich sein wird. Zwei Monate nach Start sind bereits rund 130.000 Unterschriften zusammengekommen. Nach vier Monaten müssten die Unterschriften von 175.000 Berlinern vorhanden sein. Sollten diese nach Prüfung gültig sein, würde ein Volksentscheid stattfinden. Von der Vergesellschaftung wären rund ein Dutzend Unternehmen betroffen, die circa 240.000 Wohnungen innehaben. Insgesamt 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestands gehören diesen Unternehmen – 116.000 Wohnungen allein der Deutsche Wohnen. Die Entschädigungen würden sich auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro belaufen, so eine Berechnung des Senats. In der Politik herrscht Uneinigkeit zur Vergesellschaftung. Jusos und Linke sprechen sich dafür aus. SPD, Union, FDP, AfD und ein Teil der Grünen sind dagegen.

Auswirkungen einer Vergesellschaftlichung

Im Raum stehende Enteignungen könnten weitläufige Auswirkungen haben. So könnte der Wohnbau durch die Schaffung eines Investoren-feindlichen Klimas zusätzlich eingebremst werden. Nur die gezielte Förderung von Wohnungsbau – darunter auch geförderter Wohnraum – kann langfristig zu genug Wohnraum und damit zu einer Entspannung des Immobilienmarkts führen. Der VDIV Deutschland fordert seit Jahren, die angespannten Wohnungsmärkte nicht durch eine zusätzliche Regulierung zu belasten, sondern sie durch mehr Angebot zu entlasten (» der VDIV berichtete). Hier hilft nur ein sinnvoller Dreiklang aus mehr Bauland ausweisen, die unverhältnismäßig hohen Erwerbs- und Baunebenkosten zu senken und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. „Bund und Länder sind daher mehr denn je in der Pflicht, neben dem sozialen Wohnungsbau den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Neben einem ausgewogenen Förderinstrumentarium sollte auch die Umwandlung von Miete in Eigentum in den Vordergrund gestellt werden, ist diese Form der Altersvorsorge doch für viele Mieter die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Einzig der Neubau von Wohnungen bringt Entlastung am Markt und keine Überregulierung“, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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