Archiv für Mai 2021

Baulandmobilisierungsgesetz steht kurz vor Umsetzung

Am 28. Mai hat der Bundesrat den Beschluss des Bundestags zur Mobilisierung von Bauland genehmigt (» der VDIV berichtete). Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten soll es wie geplant in Kraft treten. Somit wird auch das umstrittene Umwandlungsverbot gültig, bei dem eine Genehmigung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erforderlich ist.

Die Umsetzung könnte recht schnell kommen: Nach Unterzeichnung wird die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt organisiert. Es soll unmittelbar am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Ziel ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Das umstrittene „Umwandlungsverbot“ macht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Genehmigung für die Umnutzung erforderlich und ist vorerst bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Ausgenommen von dem neuen Gesetz sind Bestände mit mehr als fünf Wohnungen. Zudem können auf länderebene Ausnahmen für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen bestimmt werden. Kleineigentümer sollen somit vor gravierenden Auswirkungen geschützt werden. Dennoch wird in vielen Fällen eine Genehmigung für eine Umwandlung erteilt werden müssen.

Der VDIV Deutschland warnt seit einiger Zeit, dass durch das Umwandlungsverbot das Angebot an Eigentumswohnungen weiter verknappt wird. Eine problematische Entwicklung, da dieses etablierte Verfahren für viele Kaufinteressenten eine fundamentale Möglichkeit darstellte Eigentum zu erwerben, da hier in der Regel günstigere Preiskonditionen angeboten werden. Die Umwandlung stellt somit ein wichtiges Instrument dar, auf das nicht verzichtet werden kann. Darüber hinaus ist es unabdinglich, den Wohnungsneubau gezielt zu unterstützen. Durch eine Kombination von Umwandlung und Neubau könnte der angespannte Wohnungsmarkt effektiver entlastet werden. Zielführend ist daher Baunormen anzupassen und Planungsprozesse zu digitalisieren. Zu hohe Baunebenkosten, zu wenig ausgewiesenes Bauland und zu lange Genehmigungsprozesse bremsen den Wohnungsneubau.

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Expertenanhörung im Bundestag: Mietspiegelreformgesetz spaltet die Meinungen

Am 19. Mai gab es im Ausschuss für Rechte und Verbraucherschutz des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur geplanten Reform des Mietspiegels (19/26918) (» der VDIV berichtete). Über die Notwendigkeit von Mietspiegeln waren sich die anwesenden Sachverständigen einig, über die konkrete Umsetzung hingegen gingen die Meinungen stark auseinander: Während einige noch nachschärfen wollen, fürchten andere, er könne schädlich wirken.

Ziel der Reform des Mietspiegelrechts ist es, seine Rechtssicherheit und das Vertrauen in die generelle Erstellung und Wirkung zu stärken. Das soll über gemeinsame Standards erreicht werden. Die Wohnungswirtschaft sprach sich zum Teil gegen die Verwendung des Mietspiegels als politisches Instrument aus. Besonders die vorgesehene Verlängerung erweist sich als problematisch: Investitionen von motivierten Vermietern in Modernisierungen werden gehemmt. Zum Teil wurde auch eine weitere Ausarbeitung von guten Ansätzen gefordert, beispielsweise die Auskunftspflicht betreffend.

Unterstützung findet bei Mietervertretern das Vorhaben, die Rechtssicherheit von Mietspiegeln zu stärken. Doch über die vorgesehenen Maßnahmen hinaus werden weitere Nachschärfungen gefordert: Laut Mietervertretern sollten alle Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen werden und der Geltungszeitraum verlängert werden. Auch solle für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern eine Pflicht zur Erstellung eingeführt werden.

Im Gesetzentwurf wird der angedachte Mietspiegel als Aushängeschild des sozialen Mietrechts bezeichnet. Er gewährleiste Rechtssicherheit und solle die Interessen von Vermietern und Mietern wahren. Der Großteil der anwesenden Sachverständigen sah im angedachten Lösungsweg jedoch dringend weiteren Klärungsbedarf.

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